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Waffenlobby jubelt

26. Juni 2008

Die Schusswaffen-Lobby in den USA hat einen großen Erfolg erzielt. Erstmals in der US-Geschichte hat das Oberste Gericht des Landes den Bürgern ein Recht auf Waffenbesitz zugesprochen.

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Charlton Heston war ein großer Freund der Waffenlobby (Quelle: AP)
Charlton Heston war ein großer Freund der WaffenlobbyBild: AP

Die höchsten Richter der Nation erklärten am Donnerstag (26.06.2008) ein Gesetz im Stadtbezirk Washington für verfassungswidrig, das Handfeuerwaffen im Besitz von Privatbürgern verboten hatte. Sie entschieden, dass jeder Bürger ein Recht darauf habe zu jagen und sich selbst zu verteidigen.

250 Millionen Schusswaffen

In den USA gibt es nach Schätzungen bereits etwa 250 Millionen Schusswaffen. Das Weiße Haus zeigte sich erfreut darüber, dass das höchste Gericht das Grundrecht bestätigt habe. Das mit größter Spannung erwartete Urteil fiel mit fünf gegen vier Stimmen. Es bedeutet einen großen Sieg für die mächtige vier Millionen Mitglieder starke Organisation der US-Waffenbesitzer (NRA), die im Waffenbesitz stets ein verbürgtes Freiheitsrecht der Bürger gesehen hat.

Waffenhändler in Pomona (Quelle: AP)
Für jeden Schuss das richtige Gewehr: Ein Waffenhändler im kalifornischen PomonaBild: AP

Die NRA und andere Gegner von Waffenkontrollgesetzen hatten bereits vor der Veröffentlichung des Urteils angekündigt, dass sie im Fall eines Sieges auch gegen geltende Beschränkungen in anderen Staaten und Städten vorgehen würden.

Ausnahmen: Geistig Kranke und Verbrecher

Allerdings erklärten die Richter in ihrem Urteil auch, dass das Grundrecht auf Waffenbesitz nicht unbegrenzt sei. Sie verwiesen dabei unter anderem auf bereits bestehende Regelungen, die Waffen in den Händen von geistig Kranken und verurteilten Verbrechern verbieten.

Experten äußerten in ersten Reaktionen die Erwartung, dass es tatsächlich nun eine Reihe von gerichtlichen Vorstößen gegen geltende Beschränkungen geben werde. Ein Teil der bestehenden Gesetze werde jedoch Bestand haben.

200 Jahre altes Recht

Ein Wachmann in Washington hatte gegen das dortige Verbot - die strikteste Regelung in einem US-Staat oder einer Kommune - geklagt. Er berief sich dabei auf einen Artikel in der über 200 Jahre alten Verfassung, der allerdings sehr vage formuliert ist. Gängige Rechtsinterpretation war bisher, dass die Verfassungsväter seinerzeit Milizen wie der Nationalgarde das Grundrecht auf Waffenbesitz zusprachen, aber nicht jedem einzelnen Bürger. Ein Gericht gab dem Wachmann im März aber Recht, die Stadt ging sofort in Berufung. In ihrem Urteil interpretierten die Obersten Richter diesen Artikel nun zum ersten Mal und stützten den Kläger in seiner Meinung.

Richter Anthony Scalia schrieb in der Urteilsbegründung, die Verfassung erlaube nicht das absolute Verbot von Handfeuerwaffen, die zur Selbstverteidigung daheim und zum Jagen dienten. Die Entscheidung solle "aber keinen Zweifel auf seit langem geltende Beschränkungen beim Waffenbesitz von Verbrechern oder geistig Kranken werfen oder auf Gesetze, die das Tragen von Waffen an heiklen Orten wie Schulen und Regierungsgebäuden verbieten". (kas)