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Patientenverfügung

Daniel Pelz25. Juni 2008

Die Deutschen sollen selbst entscheiden, ob und wie sie in Notfällen behandelt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor. Kritiker befürchten einen ethischen Dammbruch.

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Ein Sterbender im Hospiz "Haus Zuversicht" in Bethel bei Bielefeld ( (c) dpa - Fotoreport
Immer mehr Deutsche wollen selber entscheiden, wie lange sie im Notfall behandelt werdenBild: picture-alliance / dpa

Wenn es um Leben und Tod geht, sind sich die Deutschen einig. Zwei Drittel wollen selber bestimmen, ob und wie sie im Notfall medizinisch behandelt werden. Das sehen einige ihrer Abgeordneten genauso. Am Donnerstag (26.06.2008) berät der Bundestag den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Der SPD-Abgeordnete Joachim Stünker hat ihn zusammen mit rund 200 Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei eingebracht.

Schon seit Anfang der 1980er-Jahre können die Deutschen Patientenverfügungen abfassen. Damit bestimmen sie, welche medizinische Behandlung sie bei einer schweren Erkrankung erhalten dürfen. Zum Beispiel, ob und wie lange sie im Koma künstlich ernährt oder beatmet werden wollen.

Relevant wird die Erklärung dann, wenn der Patient nicht mehr selber entscheiden kann. Zum Beispiel weil er bewusstlos ist. Doch Patientenverfügungen sind längst nicht immer gültig. Wenn Ärzte daran Zweifel haben, entscheidet das Gericht.

Die aktuelle Diskussion in der deutschen Politik beschäftigt sich mit der Frage wann und in welchen Fällen eine Patientenverfügung gültig sein soll. Stünker und seine Kollegen plädieren für eine maximale Gültigkeit. "Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden", erklärten die Abgeordneten um Stünker bei der Vorstellung ihres Entwurfs.

"Einfallstor für Willkur"

Der Entwurf ist für Gegner wie die grüne Fraktionschefin Renate Kühnast dagegen ein "Einfallstor für Willkür". Denn man könne eine vorab verfasste Patientenverfügung nicht mit der aktuellen Entscheidung eines Patienten gleichsetzen, sagt Kühnast.

Das sehen die übrigen Kritiker genauso: Im Parlament sind das CDU- und Grünen-Abgeordnete. Außerhalb des Parlamentes machen die katholische und die evangelische Kirche Druck. Ihre Warnung: Wenn jeder Mensch eine Behandlung ablehnen und damit über seinen Tod entscheiden kann, droht ein ethischer Dammbruch. Ihr Vorschlag: Patientenverfügungen sollen nur voll gelten, wenn die Krankheit mit Sicherheit tödlich endet. Bis September wollen sie einen entsprechenden Alternativ-Entwurf einbringen.

Experten für mehr Beratung

Gian Domenico Borasio sieht Schwächen in beiden Entwürfen. Er ist Professor für Palliativ-Medizin an der Universität München. Sein Forschungsgebiet: Wie Menschen trotz schwerer Krankheiten vor Schmerz bewahrt werden können. Er wünscht sich keine weitere Debatte über die Gültigkeit von Patientenverfügungen, wie es Kühnast vorschlägt. Er plädiert für bessere Aufklärung. "Wir sollten die Menschen beraten, damit sie Patientenverfügungen erstellen, die für sie und die behandelnden Ärzte sinnvoll sind", sagt Borasio.

Sein Vorschlag: Wer eine Patientenverfügung will, braucht zunächst ein Beratungsgespräch bei einem Arzt. Der erklärt, welche Behandlungsmöglichkeiten bei welchen Krankheiten bestehen. Denn viele Menschen haben schlicht Angst vor einer unberechenbaren "Apparatemedizin".

Beide Entwürfe einseitig

Der scheidende Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Mainzer Kardinal Karl Lehmann (M), während des Gottesdienstes im Dom in Würzburg (Unterfranken).+++(c) dpa - Report++
Katholische Bischöfe gehören zu den härtesten Kritikern des neuen GesetzesBild: picture-alliance/ dpa

Ähnlich sieht es die Deutsche Hospiz-Stiftung. Sie fördert Hospize, spezielle Pflegeheime für Sterbende. "Selbstbestimmung ist nur möglich, wenn man weiß, was man bestimmt", sagt Eugen Brysch, der geschäftsführende Vorstand. Den Stünker-Entwurf und die Gegenvorschläge hat er gelesen. Fazit: "Beide sind sehr einseitig: Der eine Entwurf fokussiert die Fürsorgepflicht, der andere die Selbstbestimmung", erklärt Brysch. Wie Borasio tritt auch er für eine ausführliche Beratung ein.

Die ist beispielsweise in Österreich Pflicht. Seit zwei Jahren gibt es dort ein Gesetz zu Patientenverfügungen. Zur vorgeschriebenen Beratung gehört ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Notar. Letzteres steigere eher die Hemmschwelle und sei teuer, meint Borasio. Aber ein Gespräch mit einem Arzt sei schon dringend geboten.

"Nicht mit der Brechstange operieren"

Ärzte operieren das drei Monate alte Baby Noor al-Zahra im Kinderkrankenhaus. +++(c) dpa - Report+++
Trotz aller Forschritte: Viele Deutsche fühlen sich der modernen Medizin ausgeliefert.Bild: picture-alliance/ dpa

Gegen verpflichtende Gespräche mit Anwälten und Notaren hätte Bernd Kieser hingegen nichts einzuwenden. Der Rechtsanwalt ist Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Vorsorge und Betreuungsrecht. Vom juristischen Standpunkt gibt es Kritik am Stünker-Entwurf, denn der will das Bürgerliche Gesetzbuch ändern. "Der Knackpunkt an der Patientenverfügung ist, dass Ärzte das Damokles-Schwert des Strafrechts über sich hängen haben. Eigentlich müsste das Ganze im Strafgesetzbuch geregelt werden. Dann wüsste der Arzt, dass er straffrei bleibt, auch wenn er beispielsweise eine lebensverlängernde Maßnahme auf Wunsch des Patienten unterlässt".

Es ist auch möglich, dass es erstmal überhaupt kein Gesetz geben wird. Bereits 2003 hat der Bundesgerichtshof angemahnt, dass Patientenverfügungen gesetzlich geregelt werden sollten. Doch passiert ist nichts. Verschiedene Initiativen sind im Parlament gescheitert. Und auch diesmal mehren sich die Stimmen, die meinen, dass sich die Politik bei sensiblen Themen wie Tod und Sterben besser heraushält. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Norbert Röttgen, meint dazu: "Bei solch einem Thema sollte man nicht mit der Brechstange operieren".