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EU-Datenschützer kritisiert Innenminister Schäuble

Sabine Faber15. Mai 2008

Eigentlich war die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007 eine Erfolgsgeschichte. So wurde der EU-Reformvertrag auf den Weg gebracht. Für manches allerdings kommt jetzt späte Kritik - vom obersten Datenschützer der EU.

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Polizeieinsatz - am besten vernetzt
Polizeieinsatz - am besten vernetztBild: dpa

Sagt Ihnen der Name „Prüm" etwas? Prüm ist ein kleines Städtchen in der Eifel. Dort trafen sich im Jahr 2005 Vertreter von sieben EU-Staaten – im Wesentlichen aus dem so genannten „Alten Europa" - , um den Vertrag von Prüm zu unterzeichnen. Darin beschlossen sie eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei bei Festnahmen, Durchsuchungen und der Verfolgung von Verdächtigen. Jetzt hat der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx das Vorhaben, Polizeidaten in Europa auszutauschen, kritisiert.

Ungehemmter Datenfluss über EU-Grenzen hinweg

So fehlten Schutzklauseln, wenn Angaben, wie zum Beispiel DNA-Proben oder Fingerabdrücke, aus Gen-Datenbanken ausgetauscht würden, so Hustinx am Donnerstag (15.5.) in Brüssel. Dabei rügte Hustinx ausdrücklich den Eifer von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei der Umsetzung des Vertrages von Prüm.

Deutsch-niederländische Polizeizusammenarbeit
Deutsch-niederländische PolizeizusammenarbeitBild: PA/dpa

Der ist allerdings überzeugt davon, dass ein besserer europäischer Datenfluss die Ermittler beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus unterstützen kann: Wie könne man sonst durch internationale Zusammenarbeit die notwendigen Informationen bekommen, entgegnete Schäuble der Kritik. Schließlich sei das wichtigste Instrument im Kampf gegen terroristische Bedrohungen die Vernetzung von Informationssystemen auf der Grundlage eines funktionierenden und stringenten Datenschutzes, so Schäuble weiter. Deshalb hat Schäuble auch ein ähnliches Abkommen wie das von Prüm auch im vergangenen Jahr mit den US-Amerikanern vereinbart.

Unverzichtbares Terror-Bekämpfungsmittel?

Der Datenschutzbeauftragte Hustinx betonte, er sei nicht gegen die Nutzung von Gen-Datenbanken. Es fehlten aber klare Regeln für die Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolger auf EU-Ebene. Jörg Ziercke ist ein solcher Strafverfolger in Deutschland – er ist nämlich Präsident des Bundeskriminalamtes. Für ihn ist der Austausch von Daten ein „unverzichtbares Instrument effizienter Verbrechensbekämpfung". Die Gen-Datenbank im BKA habe bislang 50.000 Hinweise auf mutmaßliche Täter geliefert. Der Austausch mit den Datenbanken europäischer Partnerländer werde ihre Bedeutung noch steigern, so Ziercke.

Schäubles Kampf gegen den Terror - hier bei der Freischaltung der Antiterrordatei
Schäubles Kampf gegen den Terror - hier bei der Freischaltung der AntiterrordateiBild: picture-alliance/ dpa

Doch für Hustinx birgt dieser Austausch auch Gefahren, denn das könnte zu komplizierten Situationen für die Polizei, aber auch für Bürger führen - unschuldige Bürger, die sich plötzlich in einem System gefangen sähen.

Unschuldige Bürger im Visier der Fahnder

Und er nennt gleich ein Beispiel: Eine Autobahnraststätte wird überfallen. Zuvor haben Autofahrer in ihrer Pause dort etwas getrunken. Die Ermittler nehmen überall Fingerabdrücke und geben sie in eine Gen-Datenbank ein. Und schon könnten Unschuldige registriert sein, führt Hustinx aus.

Kritik von Datenschützern am Abkommen von Prüm ist für Schäuble unverständlich. Schließlich hätten beim Abschluss des Prüm-Vertrags auch Datenschützern die Datenschutz-Regelungen des Prüm-Vertrags als vorbildlich bezeichnet.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von der SPD sah Ende vergangenen Jahres keine Probleme mit solchen Rechtshilfeabkommen. Für den oberen europäischen Datenschützer Hustinx ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Er setzt dabei auf den EU-Reformvertrag, der allerdings noch nicht von allen Ländern ratifiziert ist. Dieses Papier gibt dem EU-Parlament ein Mitspracherecht in Sachen Datenschutz.