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Streitfall Gentest

Dirk Eckert2. Mai 2008

Neue Gesetze in den USA und Deutschland sollen verhindern, dass Menschen wegen ihrer Gene diskriminiert werden. Den Versicherern geht das zu weit: Sie fordern, Gentests anderen Testmethoden gleichzustellen.

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Menschlicher Körper und Genom (Quelle: AP)
Bürgerrechte im 21. Jahrundert: Niemand darf wegen seiner Rasse, Religion oder DNA diskriminiert werdenBild: AP GraphicsBank

Keith Richards hat vieles überstanden: Sein Leben lang hat er kaum eine Droge ausgelassen, er raucht, trinkt, war drogenabhängig. Dass er das alles überlebt hat, dafür hat der Rolling-Stones-Gitarrist eine einfache Erklärung: gute Gene. Tatsächlich verträgt sein Körper offenbar vieles - zumindest bis jetzt. Doch nicht jeder ist derart widerstandsfähig. Wer zu welchen Krankheiten neigt, versuchen Ärzte inzwischen auch mit Gentests zu bestimmen.

Rolling Stone Keith Richards (Quellle: AP)
Ungesunder Lebenswandel, gute Gene: Rolling-Stones-Gitarrist Keith RichardsBild: AP

Brisant werden solche Gentests im Arbeits- und Versicherungsrecht. Damit niemand aufgrund "schlechter" Gene diskriminiert wird, werden nun entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht. Am Donnerstag (01.05.2008) hat nach dem Senat auch das US-Repräsentantenhauses einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Und in Deutschland hat das Bundeskabinett Mitte April die Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz beschlossen. Nun arbeitet das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf aus.

Schutz vor Diskriminierung

Es gilt als sicher, dass Präsident George W. Bush das Gesetz gegen die Diskriminierung unterzeichnen wird. Arbeitgeber dürfen dann keine Gentests vor der Einstellung anfordern. Auch eine Krankenversicherung darf nicht von den Testergebnissen der Gene abhängig gemacht werden. "Diskriminierung aufgrund von DNA-Daten ist ebenso inakzeptabel wie Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Religion", sagte der demokratische Senator Edward Kennedy.

Ähnlich in Deutschland: Genetische Untersuchungen durch den Arbeitgeber sollen grundsätzlich verboten sein. Für jeden soll das "Recht auf Wissen" gelten wie auch das auf Nichtwissen: Niemand muss sich seine Zukunft genetisch voraussagen lassen. Davon unberührt bleiben allerdings arbeitsmedizinische Untersuchungen, wie sie schon heute durchgeführt werden.

Versicherer beharren auf Offenlegung

Verschiedene Alkoholica (Quelle: dpa)
Wer zum Alkoholismus neigt, könnten Gentests verratenBild: dpa

Die Versicherer sehen solche Gesetzentwürfe skeptisch. Die US-Handelskammer hat das neue Gesetz als viel zu weitgehend kritisiert. Auch in Deutschland bestehen die Versicherer darauf, dass Patienten alle Informationen, die sie haben, auch mitteilen müssen. "Erkenntnisse aus Gentests dürfen nicht anders behandelt werden als aus herkömmlichen Testverfahren", sagt Carsten Pröhl vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Grundsätzliche müsse es ein Gleichgewicht der Informationen zwischen Versicherern und Versicherten geben. "Wir wollen nur wissen, was der Antragsteller weiß", betont Pröhl. Zur Zeit hat sich der GDV darauf verpflichtet, keine Gentests vor Vertragsabschluss zu verlangen. "Das ist möglich, weil die versicherungsmedizinische Relevanz von Gentests derzeit als gering einzuschätzen ist", gibt Pröhl zu. Doch dabei gibt es zwei Einschränkungen. Erstens sind Fälle mit hoher Versicherungssumme oder Jahresrente ausgenommen. Zweitens gilt diese Selbstverpflichtung nur bis 2011. Für alle Zeiten will die Versicherungswirtschaft nicht auf Genanalysen verzichten.

Ausnahmen schon heute möglich

DNA-Analyse (Quelle: AP)
Gesundheit: Was verraten die Gene?Bild: AP

Doch so versicherten- und patientenfreundlich sind die Gesetzentwürfe gar nicht, die derzeit in Washington und Berlin beraten werden. Der amerikanische Gesetzentwurf bezieht Lebens- und Pflegeversicherungen nicht mit ein: Dort können also Gentests verlangt werden. Und in den deutschen Eckpunkten für ein Gendiagnostikgesetz heißt es am Ende einschränkend, "zur Vermeidung von Missbrauch" könne vorgesehen werden, dass bekannte Testergebnisse vorgelegt werden müssen. Als Beispiel wird eine Lebensversicherung mit hoher Versicherungssumme genannt.

Ganz ohne Ausnahmen kommt man in Österreich aus. Dort gibt es bereits seit über zehn Jahren eine entsprechende Regelung im Gentechnikgesetz. Versicherer und Arbeitnehmer ist es "verboten, Ergebnisse von genetischen Analysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeitsuchenden oder Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten". Nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums in Wien hat sich die Regelung bewährt. "Genanalysedaten werden auch überschätzt", sagt Michel Hass, Leiter der Abteilung Gentechnik. "Bisher brauchten Arbeitgeber und Versicherer diese Daten nicht, es gibt schließlich auch andere Methoden."