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Kein Zugang

12. März 2008

Die USA haben dem UN-Sondergesandten für Folter, Manfred Nowak, den Zugang zu Gefängnissen im Irak verweigert. Nowak kritisierte außerdem die Verhörmethoden der CIA.

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Abu-Ghraib-Gefängnis, Quelle: AP
Folter-Fotos aus dem US-Gefängnis von Abu-Ghraib lösten im Jahr 2004 einen Skandal ausBild: picture-alliance / dpa/dpaweb

Der UN-Sonderbeauftragte Manfred Nowak forderte die USA auf, ihm Zugang zu den US-Gefängnissen im Irak zu gewähren. Er plant nach eigenen Angaben in diesem Jahr eine Irak-Reise, um die Einhaltung des internationalen Verbots von Folter und Misshandlungen zu überprüfen. Von Großbritannien und der irakischen Regierung habe er bereits Zusagen, deren Gefängnisse kontrollieren zu dürfen. Lediglich die USA weigerten sich.

Nowak äußerte Unverständnis für die Entscheidung der US-Regierung. Die Begründung sei juristisch nicht stichhaltig.

Konsequenzen aus Abu-Ghraib Skandal

"Wenn die Amerikaner nichts zu verbergen haben, können sie mich auch reinlassen", sagte Nowak am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf. Die Absage habe ihn überrascht. "Der Besuch ist im Interesse der USA", so Nowak. Er habe glaubwürdige Berichte erhalten, dass sich die Lage in den US-Gefängnissen im Irak deutlich verbessert habe. Dies sei eine Folge der Kritik nach dem Abu-Ghraib-Skandal.

Fotos aus dem US-Gefängnis in Abu-Ghraib, auf denen Soldaten irakische Gefangene misshandeln, hatten vor vier Jahren weltweit Empörung ausgelöst.

Kritik auch an "Waterboarding"

Nowak kritisierte auch das Veto von US-Präsident Bush gegen das Folterverbot. Damit bleibt die umstritten Verhörmethode des "Waterboardings" für die CIA weiterhin nicht verboten.

Beim "Waterboarding" hat der Gefangene das Gefühl zu ertrinken. Bush hatte ein Gesetz, dass die CIA auf 19 vom Militär genehmigte Verhörmethoden verpflichten sollte, mit seinem Veto gekippt. Die Demokraten verfehlten im Repräsentantenhaus knapp eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die Bushs Veto hätte außer Kraft setzen können.

Nowak verlangte, das Folterverbot müsse für alle gelten. Der UN-Sonderbeauftragte besucht im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats Gefängnisse in ausgewählten Ländern und gibt Empfehlungen ab, um das Folterverbot durchzusetzen. (jb)