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Wahlrecht für Migranten

Marvin Oppong18. Januar 2008

Ausländer in Deutschland genießen nicht die vollen Bürgerrechte. An Landtags- und Bundestagswahlen dürfen sie nicht teilnehmen, an Kommunalwahlen nur EU-Ausländer. Die Stimmen, die dies ändern wollen, mehren sich.

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Eine Frau wirft ihren Wahlzettel in die Urne bei der dänischen Nationalwahl in Dänemark am 13.11.2007 (Quelle: dpa)
In den EU-Staaten ist das Ausländerwahlrecht unterschiedlich geregeltBild: picture-alliance/ dpa

Yasemin (Name von der Redaktion geändert) ist in Deutschland geboren. Ihre Eltern stammen aus der Türkei, weshalb sie einen türkischen Pass besitzt. Sie machte das deutsche Abitur und studiert Medizin. Wegen ihrer guten Noten bekam sie sogar ein Stipendium. Obwohl Yasemin die gesamten 23 Jahre ihres Lebens in Deutschland lebt, darf sie nicht wählen gehen.

Politische Beteiligung nicht gewährleistet

Yasemin ist kein Einzelfall. Bei Kommunalwahlen haben zwar EU-Bürger ein Wahlrecht, Angehörige aus anderen Staaten, wie etwa der Türkei, sind davon jedoch ausgeschlossen. Bei Landtags- und Bundestagswahlen sind sowohl EU-Bürger als auch die Angehörigen so genannter Drittstaaten vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Eine dunkelhäutige Ausländerin studiert Deutsch in einem Buch im Rahmen eines Trainings für ausländische Langzeitarbeitslose des Türkischen Bundes Berlin, 30.10.2002, Quelle: picture-alliance.
Wer studiert denn hier Deutsch?Bild: ZB - Fotoreport

Die Argumente derjenigen, die diesen Zustand kritisieren, ähneln sich oftmals: "Ich bin der Meinung, dass die Möglichkeit, sich auf kommunaler Ebene für die Belange der Allgemeinheit einzusetzen, die Integration weiter fördert. Ich wüsste nicht, was problematisch daran ist, wenn man mitbestimmt, wo eine Einbahnstraße entsteht oder wo ein Kindergarten eingerichtet wird.", so Lale Akgün, stellvertretende Sprecherin der Querschnittsarbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion. "Wir haben Erfahrungen aus anderen EU-Ländern und in keiner Weise irgendwelche Nachteile damit erlebt, dass Migranten ein kommunales Wahlrecht eingeräumt wird. Zumal EU-Bürger bereits ein Kommunalwahlrecht haben und ein Wahlrecht für andere Migranten insofern nur eine Gleichstellung bedeuten würde", so die Bundestagsabgeordnete, die auch im EU-Ausschuss sitzt, weiter.

Widerstand gegen Bundesratsnovelle

Im September 2007 brachten die Bundesländer Berlin und Rheinland-Pfalz im Bundesrat eine Initiative ein, die Artikel 28 des Grundgesetztes in der Weise ändern will, dass er auch Ausländern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht einräumt. Diese Bundesratsinitiative stößt auf vehementen Widerstand in der Union. Die Fraktion der Grünen im Bundestag brachte im Oktober 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament ein. Bereits im rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 wurde das kommunale Wahlrecht thematisiert. Bisher fehlte allerdings die nötige Mehrheit für eine Gesetzesänderung.

Auch zahlreiche Kommunen sind für ein kommunales Wahlrecht. In einer Umfrage der WDR-Sendung "Cosmo TV" unterstützten acht von insgesamt dreizehn befragten Städten in Nordrhein-Westfalen eine derartige Neuerung aus. Die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) sprach sich im Februar 2007 ebenfalls für ein kommunales Ausländerwahlrecht aus.

Deutschland hinkt hinterher

Im internationalen Vergleich zeichnet sich eine Entwicklung ab, die der deutschen ähnelt. "Es gibt eine Tendenz, dass immer mehr Länder ein kommunales Wahlrecht für Ausländer einführen", weiß Professor Dietrich Thränhardt, Professor für vergleichende Regierungslehre und Migrationsforschung an der Universität Münster. "Etwa die Hälfte der OECD-Staaten hat bereits ein Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene. Die Bedingungen sind jedoch unterschiedlich. So verlangen manche Länder, dass man hierfür eine bestimmte Zeit lang seinen Wohnsitz vor Ort gehabt haben muss."

Angekreuztes Feld auf einem Wahlbogen mit einem Stift (Quelle: dpa)
Wahlrecht ist erstes BürgerrechtBild: dpa

In den USA hatten Ausländer im 19. Jahrhundert ein Wahlrecht, das, von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich, auf allen staatlichen Ebenen galt, aber im 20. Jahrhundert abgeschafft wurde. Im Jahr 1920 fand dort die letzte Wahl statt, bei dem das Ausländerwahlrecht noch existierte.

Ausländerwahlrecht rechtlich umstritten

Entscheidend bei Diskussion ist die Frage, was unter dem Begriff "Volk" zu verstehen ist. Artikel 20 des Grundgesetzes regelt nämlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

"Zum Staatsvolk gehört der Deutsche. Wer das nicht will, muss das Grundgesetz ändern," so Hans-Peter Uhl (CSU), Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Damit, dass man den Bürgern der EU ein Kommunalwahlrecht gibt, gibt es eine Ausnahme, die Sinn macht. Alles andere, zum Beispiel den hier lebenden Türken ein Wahlrecht zu geben, ist nicht nur falsch, sondern verfassungswidrig. SPD, Grüne und Linke erhoffen sich davon neue Wählerschichten.", so Uhl. In der Tat verstieße ein kommunales Ausländerwahlrecht nach der derzeitigen Fassung des Grundgesetzes gegen das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl, da der Kreis der Wahlberechtigten unzulässig erweitert würde.

Allerdings existiert auch eine juristische Gegenauffassung, die unter anderem der Bundesverfassungsrichter Brun-Otto Bryde in einem Aufsatz in der Zeitschrift "Staatswissenschhaft und Staatspraxis" im Jahr 1994 vertrat. Danach sollen zum Volk auch Ausländer gehören, deren Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet liegt und die daher in gleicher Weise von der Staatsgewalt betroffen sind. Nach dieser Ansicht hat sich der Begriff "Volk" durch den wachsenden Ausländeranteil an der Bevölkerung gewandelt. Dies gelte umso mehr auf örtlicher Ebene.