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Unbestechlich?

Oliver Samson3. Juni 2007

Die UNO ächtet weltweit die Bestechung von Abgeordneten. Deutsche Parlamentarier wollen sich dem internationalen Recht nicht beugen. Sie befürchten eine Einschränkung ihrer Arbeit.

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Abstimmung im Bundestag Quelle: AP
Abstimmung im BundestagBild: picture-alliance/dpa
Grafik Geldbündel in Waage korruption Bestechnung Symbolbild mit Thumbnail
Bild: AP

Es sind Fälle wie dieser, die Korruptionsbekämpfer zur Weißglut bringen: Der langjährige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Wilhelm Droste (CDU) kassierte 95.000 Euro von einem Bauunternehmer und ihm wurde dafür auch wegen Abgeordnetenbestechung der Prozess gemacht. Verurteilt wurde er nicht. Das Düsseldorfer Landgericht äußerte "Restzweifel", ob es sich hierbei "um tatsächliches Bestechungsgeld" oder aber um eine Zahlung "für allgemeines Wohlverhalten" gehandelt habe. In einem anderen Punkt sah es das Gericht zwar als erwiesen an, dass Droste für seine Einflussnahme auf einen Bebauungsplan Leistungen im Wert von 75.000 Euro erhalten hatte. Die Straftat sei jedoch verjährt. Der Freigesprochene nannte das Urteil "glorreich".

Einer unter 100.000?

Man kann der deutschen Politik nicht vorwerfen, sich nicht in vielen Ausschüssen gegen Korruption zu engagieren: In Afrika, der Wirtschaft und sonst wo. Nur sich selbst nehmen die Parlamentarier davon weitgehend aus. Fast überall auf der Welt gelten für Abgeordnete mindestens so strenge Bestechungsgesetze wie für Beamte. Nicht so in Deutschland: Ein deutscher Volksvertreter macht sich nach geltendem Recht nur dann der Bestechung schuldig, wenn er nachgewiesen für Schmiergeld seine Stimme verkauft. Seit 1994 stellt Paragraph 108e des Strafgesetzbuchs dafür bis zu fünf Jahre Haft in Aussicht. Nachgewiesen verkauft heißt: mit Kaufvertrag und Unterschrift. Von den 100.000 Abgeordneten in deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalparlamenten wurde bisher genau einer verurteilt - ein CDU-Stadtrat aus Neuruppin. Korrupte Mandatsträger müssen sich anscheinend besonders blöd anstellen, um Ärger mit der Justiz zu bekommen.

Paragraf 108e werde so "als praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung angesehen", meinte der Bundesgerichtshof 2006. Er reiche nicht aus, "alle strafwürdigen korruptiven Verhaltensweisen - insbesondere auf kommunaler Ebene - zu erfassen". Korruptionsermittler wie der ehemalige Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner sprechen von einem "reinen Placebo" - der dazu längst nicht mehr mit internationalem Recht in Einklang zu bringen ist: Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) fordert, dass korrupte Parlamentsmitglieder wie Angehörige des öffentlichen Dienstes bestraft werden. 168 Staaten haben bisher unterzeichnet: Die USA, Frankreich und Großbritannien, aber auch Uganda, Sri Lanka und 90 weitere Staaten sind dabei. Deutschland hat die Konvention zwar unterschrieben - aber nie umgesetzt.

"Nicht mitmachen"

UNO, EU, der Bundesgerichtshof, Korruptionsbekämpfer wie Transparency International und der Bund der Steuerzahler sind sich einig: Ein neues Gesetz muss her. Nur die deutschen Parlamentarier ziehen nicht mit. "Es sitzen in allen Fraktionen des Bundestages Bedenkenträger, die bei einer Verschärfung nicht mitmachen wollen", sagt Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen. Ihr Argument: Mit einer weitergehenden Regelung könnten Abgeordnete das Opfer unberechtigter Strafverfahren, legale Lobbyarbeit erschwert werden. Montag hält das für vorgeschoben. Er hat nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. "Das Fordern, sich versprechen lassen oder Annehmen eines - rechtswidrigen - Vorteils" soll danach unter Strafe gestellt werden. Erfasst werden sollen auch "Konstellationen, in denen der rechtswidrige Vorteil an einen Dritten gehen" soll. Der Vorteil müsse "nicht notwendigerweise rein wirtschaftlicher Natur sein" heißt es in der Begründung.

Jerzy Montag
Jerzy MontagBild: picture-alliance/dpa

Derlei konkrete Reformvorstöße sind bisher ins Leere gelaufen. Im vergangenen Jahr scheiterte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit ihrem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung. SPD und CDU haben seitdem einen Koalitionsarbeitskreis zum Thema eingesetzt. Ergebnis: Keins. Die Bundesregierung hat so am 30.5.2007 unter dem Eindruck der Siemensaffäre einstimmig ein Gesetz beschlossen, das die internationale Korruption besser bekämpfen soll. Wer internationale Amtsträger besticht oder im Ausland schmiert, wird zukünftig auch in Deutschland bestraft. Den Strafbestand der Abgeordnetenbestechung spart die Gesetzesnovelle aus - trotz der internationalen Vorgaben.