1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Verfassungsänderung

19. Februar 2007

Frankreichs Präsidenten können künftig bei schweren Verfehlungen ihres Amtes enthoben werden - ähnlich wie in den USA. Im Zuge dieser Verfassungsänderung wurde auch die Todesstrafe abgeschafft.

https://p.dw.com/p/9sy3
Frankreich Präsident Jacques Chirac
Jacques Chirac ließ sich lange Zeit mit der Verwirklichung seines WahlversprechensBild: AP
Schloss Versailles
Schloss VersaillesBild: AP

Das in Versailles in einem Sonderkongress vereinigte französische Parlament billigte am Montag (19.02.2007) eine Verfassungsänderung, wonach die Parlamentarier den Präsidenten abwählen können, wenn dessen Verhalten "offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung" ist. Neun Wochen vor der Präsidentenwahl in Frankreich erfüllten die versammelten Abgeordneten und Senatoren damit ein altes Wahlversprechen von Staatschef Jacques Chirac aus dem Jahr 2002. Bei 449 Ja-Stimmen gegen 203 Nein-Stimmen sowie 217 Enthaltungen wurde die Verfassungsreform beschlossen.

In der Regierungspartei UMP hatte es Vorbehalte und Kritik an dieser französischen Anlehnung an das amerikanische Impeachment-Verfahren gegeben. UMP-Präsidentschaftskandidat Nicolas Sarkozy will einen "starken Präsidenten", konservative Abgeordnete geißelten die Reform als die Einführung eines "legalen Putsches". Regierungschef Dominique de Villepin zeigte sich dagegen zufrieden.

Chiracs Affären

Juristisch belangt werden konnte der Staatspräsident bisher nur wegen Hochverrats, und das auch nur in einem komplizierten Verfahren. Chirac selbst war wegen seiner bestätigten Amtsimmunität um Verfahren in mehreren Finanzskandalen herumgekommen. Dem 74-jährigen Chirac hängen aus seiner Zeit als Bürgermeister von Paris (1977 bis 1995) und als langjähriger Chef der neo-gaullistischen Partei RPR Affären nach.

Die Reform sieht vor, dass französische Präsidenten im Amt nicht von der Justiz verfolgt werden können; weder Ermittlungsverfahren gegen sie noch Vernehmungen als Zeugen sind möglich. Dagegen kann das Parlament Staatschefs bei schweren Verfehlungen gegen ihre Amtspflichten mit Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen.

Kongress statt Volksbefragung

Um die Verfassung von Frankreichs Fünfter Republik zu ändern, ist der Kongress die einzige Alternative zu den sehr seltenen Volksabstimmungen. Im Kongress müssen Verfassungsänderungen mit Drei-Fünftel-Mehrheit der anwesenden Parlamentarier verabschiedet werden.

Seit seiner Wiederwahl 2002 berief Chirac den Kongress drei Mal ein. Beim letzten Mal hatte der Kongress eine Umweltcharta angenommen und die Landesverfassung an die geplante EU-Verfassung angepasst, welche die Franzosen dann aber im Mai 2005 in einem Referendum ablehnten. Mit Blick auf die Türkei legte damals der Kongress auch fest, dass bei künftigen EU-Erweiterungen in Frankreich jeweils Volksabstimmungen angesetzt werden müssen.

Schluss mit der Todesstrafe

Diesmal nahmen die Parlamentarier auch Änderungen am Wahlrecht des autonomen französischen Überseegebietes Neukaledonien an. Auf der Tagesordnung stand zudem eine kaum umstrittene Verfassungsänderung. Damit erweiterte der Kongress die Verfassung um Artikel 66-1: "Niemand kann zum Tode verurteilt werden." Die Todesstrafe war im Herbst 1981 von Chiracs direktem Vorgänger François Mitterrand per Gesetz abgeschafft worden.

Mit den drei am Montag auf der Tagesordnung stehenden Punkten wurde die französische Verfassung aus dem Jahre 1958 insgesamt 22 Mal geändert. (mas)