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Ukraine: Hungersnot von 1932/33 war Genozid

30. November 2006

Das Parlament in Kiew hat am 28. November den Holodomor als Genozid am ukrainischen Volk eingestuft. Verabschiedet wurde das Gesetz mit den Stimmen der Sozialisten aus der Regierungskoalition und denen der Opposition.

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Gedenkfeier am Mahnmal für die Holodomor-Opfer in KiewBild: AP

Für das von Präsident Wiktor Juschtschenko vorgelegte Gesetz über die Anerkennung des Holodomor, der Hungersnot von 1932/33, als Genozid am ukrainischen Volk stimmten 233 Abgeordnete. Früher hatte der Oberste Rat im Zusammenhang mit dem Holodomor nur Erklärungen an das ukrainische Volk und die Weltgemeinschaft gerichtet. Die Verabschiedung des Gesetzes öffnet nun den Weg zur Anerkennung des Holodomor als Genozid am ukrainischen Volk durch die UN-Vollversammlung, worum sich die ukrainische Diplomatie seit dem Jahr 2003 bemüht.

Beschluss durch "orange Mehrheit"

Für das Gesetz stimmte eine Mehrheit aus den Fraktionen "Block Julija Tymoschenko", "Bündnis Unsere Ukraine" und Sozialistische Partei, also den Parteien, die der "orange Koalition" angehörten. Auf die Verabschiedung des Gesetzes hatte Präsident Wiktor Juschtschenko gedrängt. Zuvor hatten die Fraktion der "Partei der Regionen" und die der Kommunisten die Erörterung des entsprechenden Gesetzentwurfs immer wieder hinausgezögert. Während einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Tags der Opfer des Holodomor und politischer Repressionen am 26. November erklärte Juschtschenko, er bitte nicht das Parlament, sondern fordere von ihm, den vorgelegten Gesetzentwurf zu verabschieden.

"Genozid" contra "Tragödie"

Unter dem Druck der Abgeordneten des "Bündnisses Unsere Ukraine" und des "Blocks Julija Tymoschenko" begann das Parlament schließlich mit der Erörterung des vom Präsidenten vorgelegten Gesetzentwurfs. Einen Gegenentwurf legte die "Partei der Regionen" vor. Im Gegensatz zu ihr lehnten die Kommunisten kategorisch ab, das Stalin-Regime wegen des Hungertods von Millionen Ukrainern in den Jahren 1932 und 1933 zu verurteilen. Die "Partei der Regionen" verlangte in ihrem Entwurf, das Wort "Genozid" durch "Tragödie" zu ersetzen. Außerdem lehnte sie die Gesetzesbestimmung im Präsidenten-Entwurf ab, wonach das öffentliche Leugnen des Holodomor unter Strafe gestellt werden sollte.

Leugnen des Holodomor rechtswidrig

Nach langen Debatten, Pausen und Gesprächen einigten sich die Abgeordneten schließlich darauf, das öffentliche Leugnen des Holodomor als Entehrung des Gedenkens an die Millionen Opfer, als Verletzung der Würde des ukrainischen Volkes und als rechtswidrig zu werten. Unter Strafe wird das Leugnen jedoch nicht gestellt. Der ehemalige Justizminister Serhij Holowatyj erklärte, diese Bestimmung stehe im Einklang mit der internationalen und der europäischen Praxis. Ihm zufolge erkennt die gesamte Welt das Verbot des Leugnens des Holocaust an. Auch in liberalen Demokratien gelte dies nicht als ein Eingriff in die persönlichen Rechte und Bürgerfreiheiten.

Ablehnung trotz Zugeständnissen

In der Gesetzesbestimmung über die Anerkennung des Holodomor als Genozid wurde nach den Debatten der Abgeordneten der Begriff "ukrainische Nation" durch "ukrainisches Volk" ersetzt, was den Forderungen der Fraktion der "Partei der Regionen", der größten Parlamentsfraktion, entgegenkam. Allerdings erklärte das führende Parteimitglied Jewhen Kuschnarjow, seine Partei werde trotzdem nicht für den Gesetzentwurf stimmen. Schließlich stimmten dennoch zwei Abgeordnete aus den Reihen der "Partei der Regionen" für das Gesetz über den Holodomor.

Oleksandr Sawyzkyj, Kiew
DW-RADIO/Russisch, 28.11.2006, Fokus Ost-Südost