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Bleiberecht kommt

17. November 2006

Die Bundesländer wollen geduldeten Ausländern mit einem Arbeitsplatz ein Bleiberecht einräumen. Der Konflikt zwischen Bund und Ländern darüber, was mit Ausländern ohne Job geschehen soll, bleibt jedoch weiter bestehen.

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Geduldete Familien mit Kindern können nach sechs Jahren Bleiberecht erhalten - wenn sie ein eigenes Einkommen haben
Geduldete Familien mit Kindern können nach sechs Jahren Bleiberecht erhalten, wenn sie ein eigenes Einkommen habenBild: AP

Die Innenminister der Länder haben am Freitag (17.11.2006) in Nürnberg eine Regelung beschlossen, die es langjährig geduldeten Ausländern erlaubt in Deutschland zu bleiben, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Sie solle unverzüglich in Kraft treten, kündigte der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), an. Nach Angaben von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) werden etwa 20.000 der rund 180.000 bis 200.000 geduldeten Ausländer von der Neuregelung profitieren.

Übergangsfrist bis Ende September 2007

Seit Jahren geduldete Ausländer ohne Job sollen laut Schünemann bis zum 30. September 2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein verbindliches Angebot für eine Arbeit vorweisen könne, erhalte eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.

Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass Alleinstehende, die einen Arbeitsplatz haben, künftig nach mindestens acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen, Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Für ein Bleiberecht muss man zudem Deutsch sprechen können und straffrei sein.

Keine Lösung für Ausländer ohne Einkommen

Was mit geduldeten Ausländern geschieht, die bis zum Ende der Übergangsfrist 2007 ihren Unterhalt nicht selbst verdienen können, ist hingegen noch offen. Der grundsätzliche Konflikt mit der großen Koalition über das Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz bestehe fort, hieß es. Nach Becksteins Darstellung soll für den rechtlichen Status der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen auch weiterhin bestehende strittige Fragen zwischen einigen Bundesländern und dem Bund ausgeräumt werden.

Bundesregierung zeigt sich erfreut

"Der Bund hat zum Teil deutlich weitergehende Regelungen vor, die die Innenministerkonferenz jedenfalls nicht in allen Parteien mitträgt", sagte Beckstein. "Wir haben insbesondere Bedenken, ein langfristiges Aufenthaltsrecht zu gewähren, ohne dass eine Arbeit vorhanden ist. Da wird möglicherweise der Bund weitergehende Beschlüsse treffen. Ob da die Länder im Bundesrat mitmachen, muss geklärt werden."

Die Bundesregierung hat die Einigung der Innenministerkonferenz zum Bleiberecht für geduldete Ausländer, beispielsweise Flüchtlinge, als "außerordentlich erfreulich" begrüßt. "Es ist gut, dass es zu einer Lösung gekommen ist, einvernehmlich mit allen Innenministern, und dass es eine sofortige Lösung im ersten Schritt gibt", sagte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Stag am Freitag in Berlin. Eine eingehende Bewertung wollte er noch nicht vornehmen. Man müsse nun die Regelung für die zweite Stufe abwarten, die durch Bundesgesetz geregelt werden soll, sagte er. (kap)