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Kein Schadenersatz

2. November 2006

Deutschland muss wegen eines NATO-Angriffs in Serbien keinen Schadenersatz an die Opfer und Angehörigen zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Klägerin Verica Ciric mit einer Todesanzeigen für die Opfer.
Klägerin Verica Ciric mit einer Todesanzeigen für die OpferBild: picture-alliance
NATO-Luftangriffe auf Ex-Jugoslawien 1999: Trägt Deutschland Mitverantwortung?
NATO-Luftangriffe auf Ex-Jugoslawien 1999: Trägt Deutschland Mitverantwortung?Bild: Picture-alliance / dpa

Siebeneinhalb Jahre nach dem NATO-Angriff auf die serbische Kleinstadt Varvarin hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine finanzielle Entschädigung für die Opfer abgelehnt. Die Karlsruher Richter wiesen in ihrem am Donnerstag (2.11.) verkündeten Urteil die Revision der 35 Kläger zurück, die bereits in den beiden ersten Instanzen gescheitert waren. NATO-Kampfflugzeuge hatten am 30. Mai 1999 in Varvarin eine Brücke beschossen, dabei waren 10 Menschen umgekommen, 30 weitere wurden verletzt. Die Hinterbliebenen und die bei dem Angriff Verletzten verklagten die Bundesrepublik auf Amtshaftung, weil deutsche Streitkräfte durch Luftraumüberwachung und Begleitflüge den Angriff unterstützt hätten. Außerdem hätten die Deutschen innerhalb der NATO von ihrem Veto-Recht Gebrauch machen müssen und der Einstufung der Brücke als militärisches Ziel widersprechen müssen, hatten die Kläger argumentiert.

Schadenersatz nur zwischen Staaten

Hat Deutschland Mitschuld an den Luftangriffen auf Varvarin?
Hat Deutschland Mitschuld an den Luftangriffen auf Varvarin?Bild: picture-alliance

Das lehnte der Bundesgerichtshof jetzt ab: Zur Begründung seiner Entscheidung erklärte der III. Zivilsenat des BGH, das Kriegsvölkerrecht kenne Schadenersatzansprüche nur zwischen Staaten, nicht aber zwischen geschädigten Einzelpersonen und einem anderen Staat. Außerdem seien deutsche Streitkräfte an dem Angriff in Varvarin nicht beteiligt gewesen. "Die Maßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung des Angriffs waren außerdem nicht so beschaffen, dass sie eine Mitverantwortung rechtfertigen würden", hieß es in dem Urteil unter dem Aktenzeichen 'Bundesgerichtshof III ZR 190/05'.

Die Kläger hatten Deutschland vorgeworfen, Bundeswehrsoldaten hätten das Ziel mit ausgewählt und somit den Angriff erst möglich gemacht. In Varvarin und Umgebung habe es jedoch keine nennenswerten militärischen Einrichtungen gegeben. Die Serben hatten von der Bundesrepublik mehrere hunderttausend Euro Schadenersatz gefordert. (ina)