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Turkmenische Bürgerrechtler kommen vor Gericht

24. August 2006

Am 25.August soll in Aschgabad der Prozess gegen den turkmenischen Bürgerrechtler Sapardurdy Hadzhiew beginnen. Die Behörden werfen ihm Spionage vor. Menschenrechtsorganisationen sprechen von gefälschten Beweisen.

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In Niyazow-Regime werden Menschenrechte ständig unterdrückt.Bild: AP

"Spionage" für ausländische Massenmedien?

Internationale Menschenrechtsorganisationen, die das Verfahren gegen den turkmenischen Bürgerrechtler Sapardurdy Hadzhiew beobachten, nennen es einen "Spionageskandal". Mitte Juni wurden Hadzhiew und drei weitere bürgerliche Aktivisten, nämlich Annakurban Amanklytschew, Elena Owezowa und Ogulsapar Muradowa, wegen Spionage und des Versuches, Unzufriedenheit unter der Bevölkerung zu säen und die Staatsform zu stürzen, angeklagt. Am 19.Juni gab der Minister für Nationale Sicherheit der Republik die Anklage in einer Sendung des staatlichen Fernsehens bekannt. Der Minister machte keine konkreten Angaben zu den Tatvorwürfen, doch aus seinen Worten war zu entnehmen, dass die Angeklagten mit ausländischen Massenmedien und Forschungsinstituten zusammengearbeitet haben sollen, die ein nicht regierungsamtliches Bild Turkmenistans dokumentieren wollten.

Noch am selben Tag wurden auch Muradowas Kinder von der turkmenischen Polizei verhaftet. Kurz darauf sprach das offizielle Aschgabad davon, man habe Beweise für die Spionageaktivitäten der Verhafteten. Menschenrechtler hingegen erklärten, diese Beweise seien gefälscht worden. Verschiedene internationale Organisationen verteidigten die Aktivisten, daraufhin wurden Muradowas Kinder und Elena Owezowa entlassen. Doch weiterhin bleiben die drei Aktivisten in Haft. Die Organisation "Amnesty International" teilte mit, dass zu den Angeklagten weder Anwälte noch Familienglieder zugelassen würden.

Das Turkmenische Helsinki-Komitee berichtet nun, dass der Prozess gegen Sapardurdy Hadzhiew am Freitag den 25.August beginnen soll. Die Anklagen gegen Amanklytschew und Muradowa sind letzte Woche dem Gericht übergeben worden.

Ohne Recht auf Wahlverteidiger

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft teilte dem Korrespondenten der "Deutschen Welle" mit, dass der Prozess wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werde, wie es in der Strafprozessordnung bei Anklagen wegen staatlicher Verbrechen vorgeschrieben ist. Es sei angemerkt, dass das offizielle Aschgabad ursprünglich eine Art Schauprozess führen wollte und plante, ihn im lokalen Fernsehen zu übertragen. Laut Staatsanwaltschaft sollen in dem Prozess nicht nur Hadzhiew, sondern auch alle mutmaßlichen Komplizen angeklagt werden. Das Gericht hat dem Angeklagten das Recht versagt, sich Wahlverteidiger auszusuchen. Denn Beschuldigte, denen Staatsverbrechen vorgeworfen werden, dürfen in Turkmenistan nur von Anwälten verteidigt werden, die mit dem Ministerium der nationalen Sicherheit zusammenarbeiten.

Vitali Volkov, Oras Saryjew,
DW-RADIO/Russisch, 22.8.2006, Fokus Ost-Südost