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Belarus: Neue Repressionen

31. Mai 2006

Sergej Ljaschkewitsch von der Belarussischen Volksfront muss ins Gefängnis, der Meinungsforscher Oleg Manajew immer wieder zur Staatsanwaltschaft. Das Belarussische Helsinki-Komitee befürchtet die Schließung.

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Diskreditierung der Republik Belarus steht unter StrafeBild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

In Belarus ist das Mitglied der oppositionellen Belarussischen Volksfront, Sergej Ljaschkewitsch, zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung berief sich das Gericht auf die Aussage des Zeugen Aleksandr Burdeja. Dieser hatte der Miliz gemeldet, Ljaschkewitsch habe ihn auf Terroranschläge während der Massenproteste vorbereiten wollen, die von der Opposition am 2. und 19. März in Minsk hätten verübt werden sollen. Als Beweis diente dem Gericht eine von Burdeja angeblich heimlich erstellte Aufnahme eines Gesprächs mit dem Angeklagten über die möglichen Protestaktionen. Während der ersten Gerichtsverhandlung sagte der Richter allerdings, die Qualität der Aufnahme sei schlecht, deswegen verlese das Gericht deren Wortlaut. In dem Gerichtsurteil heißt es, die Tatsache, dass an dem angegeben Zeitpunkt keine Massenproteste stattgefunden hätten, entlaste den Angeklagten nicht.

"Alle Vorwürfe gegen Ljaschkewitsch basieren auf Verleumdungen und Vermutungen", sagte der Leiter des Verbandes der Belarussischen Volksfront im Gebiet Grodno, Sergej Maltschik. Er ist vor allem deswegen empört, weil Ljaschkewitsch darüber hinaus die Mitgliedschaft in einer Oppositionsbewegung, in der zugelassenen Partei Belarussische Volksfront, zur Last gelegt wurde. Der Staatsanwalt forderte die Teilnehmer des Prozesses auf, keine politischen Motive auszuschlachten. Ljaschkewitschs Mutter Irina ist aber überzeugt, dass die Miliz, das Gericht und die Staatsanwalt einen politischen Auftrag erfüllt haben. Sie sagte: "Über das Schicksal der Menschen in Belarus entscheidet nur ein Mann, deswegen ist es sinnlos, in Berufung zu gehen."

Unerwünschte Meinungsumfragen

Vor mehr als zwei Jahren haben die Minsker Behörden das von Oleg Manajew geleitete unabhängige Forschungsinstitut für soziale, wirtschaftliche und politische Studien geschlossen. Manajew wird aber nach wie vor von der Staatsanwaltschaft vorgeladen. Er sagte der Deutschen Welle: "Wir sprachen über unsere Arbeit, über die Meinungsumfragen. Konkret wurde mir als Grund für die Vorladung ein Ausdruck der Internetseite Belarussischer Partisan vorgelegt, auf der die Ergebnisse unserer Untersuchungen veröffentlicht wurden, die wir zuvor in der britischen Botschaft präsentiert hatten. Begleitet wurde ich von der Anwältin Wera Stremkowskaja. Wir wurden gefragt, warum wir unsere Arbeit fortsetzen, obwohl wir eine nicht zugelassene Organisationen sind." Manajew berichtete, die Staatsanwaltschaft stelle in Frage, ob die Forschungsergebnisse echt seien. Dies kann nach Ansicht der Anwältin auf die im Strafgesetzbuch vorgesehene "Diskreditierung der Republik Belarus" hinauslaufen.

Manajew erläuterte den Grund für das Vorgehen der Staatsmacht: "Irgendjemand innerhalb der Staatsmacht des Landes ist verärgert, dass irgendjemand auf eigene Initiative, ohne Absprache und Genehmigung soziologische Studien erstellt, darunter auch Meinungsumfragen, und dadurch ein reales Bild bekommt, was die Menschen denken, und dieses im Lande veröffentlicht." Manajew sagte, gerade dies ärgere die Staatsmacht, nicht die veröffentlichten Zahlen: "Manchmal weichen unsere Zahlen stark von den offiziellen ab und stimmen eher mit denen der Opposition überein. Aber manchmal ist es umgekehrt und sie stimmen eher mit denen der Staatsmacht überein, und nicht mit denen der Opposition, was der Staatsmacht gefallen müsste."

Menschenrechtler unter Druck

Das belarussische Justizministerium klagt vor dem Obersten Gericht gegen das Helsinki-Komitee des Landes und fordert, die Tätigkeit der Menschenrechtsorganisation für zwei Monate zu stoppen, da es seit langem gegen die belarussischen Gesetze verstoße. In der Klage heißt es, während der Parlamentswahlen 2004 habe das Belarussische Helsinki-Komitee Personen als Wahlbeobachter eingesetzt, die nicht dessen Mitglieder gewesen seien. Außerdem seien Strukturen des Komitees in Wohnhäusern untergebracht worden. Im Gespräch mit der Deutschen Welle wies die Vorsitzende des Helsinki-Komitees Tatjana Protko alle Vorwürfe zurück. Die Wahlbeobachter des Helsinki-Komitees seien alle offiziell registriert gewesen und vor dem Inkrafttreten des Verbots, juristische Personen in einem Wohnhaus anzumelden, sei das Helsinki-Komitee gezwungen gewesen, praktisch alle seine regionalen Strukturen aufzulösen. Zum Vorwurf der Behörden, das Helsinki-Komitee habe die technische Hilfe, die es im Rahmen eines TACIS-Programms erhalten habe, nicht versteuert, sagte Protko: "Im Abkommen über Zusammenarbeit zwischen TACIS und der belarussischen Regierung heißt es, dass solche Hilfen von der Steuer befreit werden."

Welche Folgen eine Schließung des Helsinki-Komitees haben würde, erläutert dessen Vorsitzende: "Wenn das Gericht der Klage des Justizministeriums statt gibt, wird dies die Schließung der größten und einzigen noch existierenden landesweiten Menschenrechtsorganisation bedeuten." Derzeit hat das Komitee etwa 500 Mitglieder. Jährlich gehen bei den Menschenrechtlern fast 2.000 Bürgerbeschwerden gegen Beamte ein.

L. Nowikowa, W. Dorochow, S. Pantschenko
DW-RADIO/Russisch, 30.5.2006, Fokus Ost-Südost