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Viele Neuregelungen für die EU-Länder im Jahr 2006

Julia Elvers-Guyot1. Januar 2006

Seit Anfang Januar 2006 müssen die EU-Mitgliedsländer eine Reihe neuer Richtlinien und Verordnungen umgesetzt haben. Justiz, Gesundheit, Binnenmarkt: Sie sollen in den verschiedensten Bereichen mehr Sicherheit schaffen.

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EU-Richtlinien sorgen für mehr Sicherheit

Justiz-Richtlinie: Opfer-Entschädigung

Wer im Ausland Opfer einer Straftat wird, hat besonders schlechte Karten, wenn es um eine Entschädigung geht. Bei Raubüberfällen zum Beispiel kann der Täter oft nicht identifiziert werden. Das hieß bislang: Pech gehabt. Ab dem 1. Januar wird das anders. Dann haben Opfer von Straftaten unabhängig davon, an welchem Ort in der EU die Tat begangen wurde, Anspruch auf Entschädigung.

"Wenn ein Deutscher beispielsweise Urlaub in Frankreich macht und dort ausgeraubt wird, kann er zusammen mit den deutschen Gerichten bei den französischen Behörden eine Entschädigung beantragen", sagt Friso Roscam Abbing, Sprecher der EU-Kommission. Selbst, wenn der Täter nicht gefunden wird oder kein Geld hat, muss der Staat, in dem die Straftat begangen wurde, Schadensersatz leisten.

Gesundheits-Verordnung: Lebensmittelhygiene

Lebensmittel Metzger im Kühlhaus
Lebensmittel-Unternehmer werden stärker in die Kontroll-Pflicht genommenBild: AP

Seit Jahren verunsichern Lebensmittelskandale die Verbraucher: BSE, Nitrofenskandal, Vogelgrippe ... Die EU will für mehr Sicherheit sorgen und verschärft daher ab Januar die Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich. Und zwar auf allen Produktions-Stufen - von der Ernte und Verarbeitung über den Transport bis zum Verkauf.

"Lebensmittelunternehmer sind verantwortlich dafür, jedes Glied der Produktionskette zu kontrollieren und sicherzustellen, dass nur gesunde Nahrungsmittel auf den Markt kommen", sagt Philip Tod, Sprecher der EU-Kommission. Unternehmen sind jetzt deutlich stärker in der Pflicht, den Behörden zu belegen, dass sie alle Hygienestandards einhalten. Unregelmäßigkeiten müssen sofort gemeldet werden. Die neue Verordnung gilt auch für Futtermittel von Tieren, aus denen Lebensmittel gewonnen werden - Futtermittel wird Lebensmitteln also gleichgestellt.

Justiz-Richtlinie: Antidiskriminierung von Drittstaatsangehörigen

Die EU will bestimmte Nicht-EU-Bürger besser integrieren. Wer seit fünf Jahren legal in einem Mitgliedsland lebt, ausreichende Einkünfte und eine Krankenversicherung hat, kann ab dem 23. Januar eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen. Damit erhält er annähernd die gleichen Rechte wie ein EU-Bürger.

Ausländer in Berlin-Kreuzberg
Bessere Rechtsstellung für Nicht-EU-BürgerBild: dpa

EU-Kommissions-Sprecher Friso Roscam Abbing wehrt Kritik schon im Vorhinein ab: "Die Richtlinie sagt nicht: Neue Immigranten können in die EU kommen oder: ihr braucht nicht zu arbeiten und wir geben euch mehr Rechte, auch wenn ihr auf Kosten unserer Steuerzahler lebt. Nein! Sie sagt: Ihr habt zur Entwicklung unserer Länder beigetragen, Steuern und Sozialversicherungen bezahlt. Und zur Belohnung stärken wir eure Rechtsstellung."

Einigen Ländern geht diese Belohnung dennoch zu weit: Dänemark, Großbritannien und Irland beteiligen sich nicht an der Richtlinie.

Energie-Richtlinie: Sparen!

40 Prozent aller Energie in der EU werden in Wohnbauten und öffentlichen Gebäuden verbraucht. Tendenz steigend. Um das Kyoto-Protokoll zu erfüllen und die Kohlendioxidemissionen zu senken, muss mehr Energie gespart werden. Dafür schreibt eine neue Richtlinie ab dem 4. Januar konkrete Maßnahmen vor. So müssen Heizkessel und Klimaanlagen regelmäßig gewartet werden.

Außerdem müssen Haus-Eigentümer bei jedem Mieter- und Besitzerwechsel einen Energiepass für Gebäude ausstellen. Darin lässt sich der Verbrauch ablesen – ähnlich wie bei Waschmaschinen oder Kühlschränken. Der Energieausweis für Gebäude macht Nebenkosten transparent und sorgt so für mehr Wettbewerb auf dem europäischen Immobilienmarkt.

Deutsche Mieter müssen allerdings noch etwas warten, bis ihnen der Energiepass mehr Klarheit über Nebenkosten verschafft: Die Bundesregierung wird diese Richtlinie erst im Laufe des Jahres 2006 in deutsches Recht umsetzen.

Binnenmarkt-Richtlinie: Wettbewerbsfähigkeit des Kunstmarkts

Künstler und Publikum
Auch Künstler sollen besser gestellt werdenBild: Samar Aziz/DW

Gute Nachricht für alle Künstler, die still und leise vor sich hin arbeiten und nie zu großem Ruhm gelangen: Damit sie besser gestellt werden, sollen sie ab dem 1. Januar nicht nur am ersten Verkauf ihrer Werke verdienen, sondern anteilig auch an jedem Weiterverkauf. Das so genannte Folgerecht gilt für alle Weiterveräußerungen, an denen Vertreter des Kunstmarkts wie Auktionshäuser, Kunstgalerien und -händler beteiligt sind.

In manchen Ländern gab es das Folgerecht schon, in anderen aber nicht. Hier gingen die Künstler leer aus, wenn ihre Werke den Besitzer mehrmals wechselten. Die EU ist gegen solche Wettbewerbsverzerrungen. Sie will einheitliche Bestimmungen für alles, was in der Union verkauft wird. Fazit: Auch Künstler profitieren also von einem europäischen Binnenmarkt.