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Schlechte Fluglinien am Pranger

Sebastian Ertinger (ana)26. August 2005

Frankreich hat eine "schwarze Liste" mit Fluggesellschaften veröffentlicht, die das Land nicht anfliegen dürfen. Damit kommen die Franzosen einer europaweiten Regelung zuvor.

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Der Absturz der Helios Airways: nur einer von vielen im AugustBild: AP

Von dem Start- und Landeverbot sind Air Koryo aus Nordkorea, die amerikanische Air Saint-Thomas, International Air Service aus Liberia und Lineas AER aus Mosambik sowie Phuket Airlines aus Thailand betroffen, heißt es auf der Internetseite der zivilen französischen Luftfahrtbehörde DGAC. Die Airlines hätten gegen internationale Normen verstoßen. Die meisten dieser Verbote wurden im vergangenen Jahr 2004 ausgesprochen. Das Verbot für Air Koryo geht auf April 2001 zurück.

"Schwarzer Monat" August

Frankreich reagiert mit der Veröffentlichung dieser "schwarzen Liste" auf den "schwarzen Monat August", in dem es bislang fünf schwere Flugzeugunglücke mit mehr als 330 Todesopfern gegeben hatte. Vor einer Woche war ein Flugzeug der kolumbianischen Regionalfluglinie West Caribbean Airways in Venezuela zerschellt. Die Maschine war auf dem Weg zur französischen Karibik-Insel Martinique. 152 der 160 Todesopfer waren Franzosen.

Flugzeugabsturz in Venezuelea Colombian airline West Caribbean Airways
Eine Maschine der Unglücksgesellschaft West Caribbean AirwaysBild: AP

Großbritannien setzt ganze Länder auf Liste

Frankreich ist in Europa nach Großbritannien und Schweden das dritte Land, das eine "schwarze Liste" verbotener Fluggesellschaften publik gemacht hat. In Großbritannien müssen nicht nur einzelne Fluggesellschaften die Insel meiden. Flugzeugen oder Airlines aus bestimmten Ländern erteilen die Briten generell keine Landeerlaubnis, da die dortigen Behörden nicht ausreichend die Einhaltung der Sicherheitsstandards überwachten. Die ausgeschlossenen Staaten sind die Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Liberia, Sierra Leone sowie Swasiland und Tadschikistan.

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt will am Donnerstag (1.9.2005) eine derartige Bannliste auf seine Internetseite stellen.

Europäische Bannliste geplant

Ursprünglich wollte Frankreich eine europaweite Regelung abwarten. Die Europäische Union (EU) plant, bis Jahresende eine Liste europaweit verbotener Fluggesellschaften herauszugeben. Die Vorschläge werden zurzeit im EU-Ministerrat und im Europaparlament besprochen, ein Datum für die Einführung steht aber noch nicht fest.

In der Luftfahrtbranche stoßen diese Pläne jedoch auf Skepsis. "Schwarze Listen" würden nur auf bereits bekannten Sicherheitsmängeln oder Unfällen basieren und somit den trügerischen Eindruck erwecken, die nicht genannten Fluglinien seien absolut sicher, so Lufthansa-Manager Carsten Spohr. "Auch eine schlechte Airline hat an den meisten Tagen einen sicheren Flugbetrieb."

Spezialbild: Zyprisches Flugzeug stürzt in Griechenland ab
Trümmer der in Griechenland abgestürzten Helios-MaschineBild: AP

Mangelnder Informationsaustausch

Auf weltweiter Ebene gibt es zurzeit keine Verpflichtung, anderen Staaten aufgedeckte Sicherheitsprobleme zu melden. So war den französischen Behörden nicht bekannt, dass im Heimatland der West Caribbean Airways - Kolumbien - ein Bußgeld wegen schwerer Sicherheitsverstöße gegen die Gesellschaft verhängt worden war.

Anders sieht das auf europäischer Ebene aus. Durch die Europäische-Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) wurde ein Kontroll- und Warnsystem für Fluglinien eingeführt. "Stellt eine nationale Behörde bei einer Stichprobe technische Mängel fest, speist sie die Ergebnisse in eine Datenbank ein und gibt einen Alarm an die anderen Mitgliedsstaaten heraus", sagt Cornelia Eichhorn, Sprecherin des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes. Jede nationale Behörde würde dann für sich entscheiden, ob sie der betroffenen Fluggesellschaft die Einflugrechte entzieht.

Das Kernproblem bleibt jedoch trotz europaweiter Kooperation bestehen. Die Sicherheitskultur einer Fluggesellschaft kann ein Staat nur bei den eigenen Airlines umfassend überprüfen. Bei ausländischen Flugzeugen muss er sich auf die Behörde des Heimatstaates und eigene, stichprobenartige Kontrollen verlassen.