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Mazedonische Flüchtlinge wollen Griechenland verklagen

22. Juni 2005

Nach dem Bürgerkrieg in Griechenland sind zahlreiche Menschen vertrieben worden. Darunter auch Slawomazedonier, die nur aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit fliehen mussten. Nun fordern sie ihre Rechte zurück.

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Europäischer Gerichtshof: Griechenland auf der Anklagebank?Bild: AP

160 Mazedonier – ehemals Flüchtlingskinder aus dem Ägäischen Mazedonien – haben am 20. Juni angekündigt, dass sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Prozess gegen Griechenland anstreben werden. Grund dafür seien die von diesem Land in den 1980-er Jahren verabschiedeten diskriminierenden Gesetze. Die mazedonischen Flüchtlinge fordern von Griechenland, diese Gesetze aufzuheben und ihnen die Rückkehr und den Besuch ihrer Geburtsorte endlich zu genehmigen. Ferner soll Griechenland den Versuch unternehmen, ihnen das aufgrund dieser Gesetze konfiszierte Eigentum zurückzugeben.

Vergessene Flüchtlinge

In Straßburg hat noch niemand die Ankündigung aus Skopje kommentiert. Auf der Sommersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hat am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, auch niemand einer der ältesten Flüchtlingsgruppen in Europa gedacht. Die junge mazedonische Wissenschaftlerin, Miladina Monova, sagte, alle in Europa hätten bereits in den 50-er Jahren das Problem der ägäischen Mazedonier slawischer Herkunft vergessen.

Nachwehen des Bürgerkriegs

Hunderttausende Menschen wurden während des Bürgerkrieges, der von 1946 bis 1949 dauerte, vertrieben. Allein 28.000 Kinder waren darunter. Die Flüchtlingskinder aus dem Ägäischen Mazedonien wurden in fünf osteuropäischen Ländern aufgenommen. Nach der Vertreibung verabschiedeten die griechischen Machthaber Gesetze, nach denen den Mazedoniern und den übrigen Flüchtlingen die griechische Staatsbürgerschaft entzogen, ihr Eigentum konfisziert und ihre Repatriierung untersagt wurde.

Wiedergutmachung nur teilweise

1982 beschloss die griechische Regierung, dass die bis 1949 vertriebenen Bürger in ihre Heimat zurückkehren könnten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie griechischer Volkszugehörigkeit seien. Ein Jahr später verabschiedete sie zudem noch ein Gesetz, wonach en politischen Flüchtlingen ihr Eigentum zurückgegeben werden sollte. Dieser Beschluss bezog sich indes nicht auf die Slawomazedonier.

Den Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den der Verband der mazedonischen Flüchtlinge aus Griechenland anstrebt, könnte im Labyrinth dieses Gerichtshofes stecken bleiben. Auch wenn in Kürze ein Urteil gefällt würde, könnte sich die Umsetzung vor griechischen Gerichten und bei den Staatsorganen jahrelang hinziehen.

Toni Glamcevski, Straßburg

DW-RADIO/Mazedonisch, 21.6.2005, Fokus Ost-Südost