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Köhler verzögert Ratifizierung der EU-Verfassung

15. Juni 2005

Bundespräsident Köhler will das Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung vorläufig nicht unterschreiben. Köhler werde das Gesetz erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterzeichnen, teilte das Präsidialamt mit.

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Bremst Ratifizierungsprozess: Bundespräsident KöhlerBild: AP

Beim höchsten deutschen Gericht ist eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler gegen die Ratifizierung anhängig. Köhler werde das Gesetz solange nicht ausfertigen, bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache über die Klage Gauweilers gegen die Ratifizierung entschieden hat, Damit entfalle nach Auffassung des Bundespräsidialamtes auch die Notwendigkeit, dass das Verfassungsgericht die von Gauweiler beantragte einstweilige Anordnung erlasse.

Klage von Gauweiler

Nach der Ratifizierung der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat im Mai hatte Gauweiler in Karlsruhe Klage eingelegt und diese mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verknüpft, um die Unterzeichnung durch Köhler zu verhindern. Gauweiler vertritt die Ansicht, dass Bundestag und Bundesrat nicht berechtigt sind, die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen. Dazu sei laut Grundgesetz eine Volksabstimmung nötig, argumentiert der CSU-Politiker. Seit dem „Nein“ von Franzosen und Niederländern zu dem Verfassungstext gilt dessen Zukunft als ungewiss.

Ratifizierungsprozess verzögert

Durch die Entscheidung Köhlers einen Tag vor Beginn des EU-Gipfels, bei dem die Probleme bei der Ratifizierung der EU-Verfassung eines der Hauptthemen ist, wird der Abschluss der Ratifizierung in Deutschland zunächst aufgehalten. (mik)