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Stevia-Blätter, Ngali-Nuss, Noni-Saft: Argumente der EU

3. April 2005

Die Gutachten der EU zur Markteinführung exotischer Pflanzen sind teilweise recht willkürlich: Die bekanntesten Streitfälle sind das "Honigkraut" aus Südamerika, die südpazifische Ngali-Nuss und der Noni-Saft.

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Prüfergebnisse sind heilig


"Es gibt völlig widersprüchliche Maßstäbe für die Zulassung oder Ablehnung von Anträgen", berichtet Maximilian Weigend vom Institut für Systematische Botanik und Pflanzengeographie der Freien Universität Berlin. "Unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes lassen sich recht einfach falsch verstandener Protektionismus und knallharte ökonomische Interessen verbergen." Denn Herstellung und Vertrieb von Lebensmittelzusatzstoffen und biologischen Industrierohstoffen ist ein ergiebiger Wachstumsmarkt. Der Markt für pflanzliche Arzneimittel ebenfalls.

Drei Beispiele von recht unterschiedlicher Handhabung und Argumentation:

1. ABGELEHNT: Stevia-Blätter

Stevia
Die Stevia kennt hier kein Mensch: Sie stammt aus SüdamerikaBild: dpa

"Honigkraut", botanisch Stevia rebaudiana, ist ein Chrysanthemengewächs aus den Urwäldern Südamerikas. Eine Prise des Süßstoff-Extrakts aus den Stevia-Blättern ist etwa so süß wie 300 Gramm Zucker - aber nahezu kalorienfrei. Die Indios nutzen es seit Jahrhunderten. In Japan ist Stevia seit 1970 als Ersatz für synthetische Süßstoffe zugelassen. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU hat den Zulassungsantrag bereits 1999 abgelehnt.

Die Unbedenklichkeit der Stevia-Blätter könne nicht hinreichend belegt werden, heißt es in der Begründung. Es seien nur die Stevioside, also die für den süßen Geschmack verantwortlichen Wirkstoffe, nicht aber die Gesamtstruktur der Blätter untersucht worden. Ob Stevia Allergien auslösen könne, wurde nicht geprüft, ebensowenig wie die Frage, ob die Blätter Ernährungsmängel hervorrufen. Stattdessen habe es Hinweise auf eine unerklärliche Beeinflussung des Blutzuckerspiegels gegeben. Der Verdacht liegt nahe, dass hier ein Konkurrent der High-Tech-Süßstoffe der großen Konzerne ausgeschaltet werden sollte.

2. ABGELEHNT: Ngali(Nangai-)Nuss

Die Nuss ist in Westafrika und Polynesien weitverbreitet. Der durchschnittliche Konsum von Ngali-Nüssen liegt in der Region bei 60 Tonnen jährlich, umgerechnet 70 Gramm pro Tag und Person. Neuseeland hat die Nüsse als "Biological Product" zertifiziert, in Australien sind sie offiziell als "Pacific Island Food" gelistet. Eine Nährstoffanalyse liegt vor. Die USA haben ein Patent angemeldet auf ein Extrakt aus Ngali-Öl: Es soll gut sein gegen Arthritis.

Ein französischer Importeur wollte Ngali-Nüsse aus Vanuatu auf den EU-Markt bringen. Der Antrag auf Markteinführung wurde jedoch im Dezember 2000 abgelehnt. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschusses kritisiert, dass der Importeur weder toxikologische Gutachten vorlegen könne noch die Nüsse auf allergieauslösende Stoffe untersucht habe. Außerdem sei die Information über die Analysemethoden und Lagerung der Nüsse nicht ausreichend. Die Nährstoffanalyse sei unvollständig, ebenso die Angaben über natürliche Schwankungen im Nährstoffgehalt. Außerdem entsprächen die Nüsse nicht den Hygienestandards der EU und seien nicht auf Rückstände von typisch tropischen Schimmelpilzen geprüft worden.

3. ZUGELASSEN: Noni-Saft

Nonistrauch, Morinda Citrifolia
Frucht des Nonistrauchs (Morinda Citrifolia), allerdings noch unreifBild: dpa

Noni-Früchte sind das "Aspirin des Altertums": Seit mehr als 2000 Jahren werden sie in Indien, Malaysia, Tahiti, Südostasien und auf Kuba in der Naturheilkunde verwendet. Positive Wirkung werden dem Noni-Saft unter anderem bei Hautproblemen, Magen-Darm-Beschwerden, Erschöpfungszuständen, Migräne oder Bluthochdruck nachgesagt. Auf Tahiti wird der Saft bereits in vermarktungsfähigem Umfang produziert.

In den USA, Kanada, Japan, Australien, Mexiko, Norwegen und Hongkong ist Noni-Saft als pflanzliches Arzneimittel eingeführt. Marktzahlen zufolge wurden 2002 in den USA rund 300.000 Ein-Liter-Flaschen pro Monat verkauft. Der Saft enthält – wie andere tropische Früchte auch – Vitamine und Mineralien, die im europäisch-nordamerikanischen Standardobst nicht oder in anderer Konzentration und Zusammensetzung enthalten sind. Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen des Noni-Saftes gibt es nicht, allerdings hat er auch keine besonders herausragenden Heileffekte. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss begründete die Markteinführung in der EU unter anderem damit, dass Noni-Saft bereits in etlichen Ländern flächendeckend im Angebot sei.

Zusammengestellt von Ingun Arnold

auf Grundlage der Gutachten des

Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU

Die Originale finden Sie in den angehängten Links