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Mehr Rechte für Fluggäste

Michael Knigge17. Februar 2005

Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen. Was Fluggäste schon immer ärgert, wird jetzt kundenfreundlicher geregelt. Künftig müssen die EU-Airlines für selbst verschuldete Probleme pauschale Entschädigungen zahlen.

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Ab jetzt gibt es zumindest Geld fürs Warten auf dem FlughafenBild: AP

Die Neuregelung der Fluggastrechte innerhalb der EU tritt am 17. Februar in Kraft. Sie zeigt, dass auch hohe EU-Politiker die Alltagsprobleme der Menschen teilen - und mitunter lösen. Die Notwendigkeit der Reform soll der früheren spanischen EU-Kommissarin Palacio nämlich auf ihren regelmäßigen Flugreisen zwischen Madrid und Brüssel bewusst geworden sein, auf denen sie erlebte, was die meisten Vielflieger kennen: Zahlreiche Flüge sind überbucht, verspätet oder werden storniert. Der Kunde musste sich damit abfinden und konnte nur auf die Kulanz der Airline hoffen. Verkehrskommissarin Palacio wollte das ändern und Fluggästen mehr Rechte geben, ihr Nachfolger Barrot vollendete das Werk.

Pauschale Entschädigung

Flughafen München Wartesaal
Flugausfall wird künftig entschädigtBild: AP

"Es ist eine erhebliche Verbesserung für die Verbraucher, die jetzt keinen konkreten wirtschaftlichen Schaden mehr nachweisen müssen, sondern pauschal entschädigt werden", sagt Ronald Schmid, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht. Wie die neue Regelung angenommen wird, hängt von den Kunden ab. Sie haben jetzt das Recht, bei mehrstündigen Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen von der Fluggesellschaft entschädigt zu werden. Mit der neuen Regelung soll die bei manchen Airlines übliche Praxis bestraft werden, aus wirtschaftlichen Gründen mehr Buchungen zu verkaufen als Plätze vorhanden sind sowie nicht genügend ausgelastete Flüge zu annullieren und die gebuchten Passagiere auf spätere Flüge zu verweisen.

Genau dies wird für die Airlines jetzt schwieriger und teurer. Für selbst verschuldete Annullierungen, beispielsweise wegen technischer Probleme, muss die Gesellschaft künftig Entschädigung zahlen. Und selbst bei unverschuldeten Ausfällen und Verspätungen liegt die Nachweispflicht ab jetzt bei der Airline. Im Zweifel muss vor Gericht also das Unternehmen darlegen, dass tatsächlich schlechtes Wetter am Zielort der Grund für die Flugverspätung oder Annullierung war und nicht der Kunde.

Regelung für EU-Gesellschaften

Flughafen Passagiere in Frankfurt
Höhere Hürden für FluggesellschaftenBild: AP

Die neue Regelung gilt für alle in der EU ansässigen Fluggesellschaften, aber auch für Flüge innerhalb der EU von Nicht-EU-Airlines. Ganz wichtig für die Kunden: Auch der Boomsektor der Flugbranche - die Billigflieger - sind von der neuen Regelung nicht ausgenommen. "Fluggäste sollten sicher nicht wegen jeder Kleinigkeit klagen, aber bei größeren Verstößen sollten die Verbraucher nicht einfach klein bei geben, sondern ihr Recht auch einfordern", sagt Reiserechtsexperte Schmid. Vor dem Einschalten eines Anwalts könnte aber für Fluggäste aus Deutschland erst einmal der Kontakt zur Schlichtungsstelle Mobilität sinnvoll sein. Sie versucht zwischen Kunden und Fluggesellschaft zu vermitteln.