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Jagd auf die großen Fische im Netz

Ulrich Anders29. September 2004

Auf der Berliner Musikmesse Popkomm steht einmal mehr der Alptraum der Musikindustrie im Mittelpunkt: die Internet-Piraterie. Trotz verschärfter Gesetze haben die User kaum Verfolgung zu befürchten.

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Kummer der Musikindustrie: Illegaler Download

Auf der diesjährigen, weltgrößten Musikmesse Popkomm in Berlin ist es wieder ein großes Thema: Wie schon in den letzten Jahren ächzt die Industrie unter fallenden Verkaufszahlen - und schuld sollen die Internetpiraten sein. Diese klauen Musik lieber im Netz, statt sie zu kaufen. Doch die Zeiten, in denen man ungestraft Musik und aktuelle Kinofilme runterladen konnte, sollen vorbei sein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte an, dass ab Mitte 2005 strafrechtlich gegen Personen vorgegangen wird, die Musik, Filme und Software auch für den privaten Gebrauch auf ihre Festplatten bannen. Bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe sind vorgesehen.

Popkomm Logo (MPB)

Laut Zypries bleibt das Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet aber generell erlaubt. Sie appelliert beim Benutzen von Internet-Tauschbörsen an den gesunden Menschenverstand: "Sie können das im ganzen engen Maße tun, soweit sie davon ausgehen, dass es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Wenn sie das Gefühl haben, dass es rechtswidrig ist, sollten sie es besser nicht tun." Der Nutzer selbst soll aus dem Bauch heraus entscheiden, ob er sich im legalen Raum bewegt, oder die Musik- und Filmdatei klaut. Allerdings mit einer Einschränkung. "Es sei denn sie hat Kopierschutz."

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Internet-Piraterie die Zähne zeigenBild: dpa Zentralbild

Ab Mitte 2005 gilt sogar schon das Erstellen von privaten Sicherungskopien der eigenen, kopiergeschützten CDs und DVDs als illegal. Nicht kopiergeschützte CDs und DVDs dürfen weiterhin in Maßen vervielfältigt und an Freunde weitergegeben werden. Garantiert illegal sind hingegen mindestens 90 Prozent aller Musik-, Film- und Softwaredateien, die bei Internettauschbörsen angeboten werden.

Überlastete Fahnder

Die Benutzer dieses vernetzten Hehlermarktes schockt das allerdings wenig. Knapp sieben Millionen Internet-Piraten allein in Deutschland haben die Industrie das Fürchten gelehrt. Die Gefahr, dass die Polizei bei einem bei einem von ihnen an die Tür klopfen wird, ist ziemlich gering. Obwohl es technisch ein Leichtes ist, den Benutzer von Internettauschbörsen zurückzuverfolgen. Denn bei jeder Transaktion hinterlässt er seine IP-Adresse. Diese stellt so etwas wie den Fingerabdruck seines Computers dar und kann bis zu seinem Wohnsitz zurückverfolgt werden. Allerdings hat man trotzdem gute Chancen unerkannt zu bleiben, da die staatlichen Fahnder im Netz, auf Grund der Unmenge der illegalen Downloads, völlig überlastet sind.

Die "Gesellschaft zur Verteidigung von Urheberrechten" aus Hamburg, kurz GVU, stellt deswegen im Auftrag der Industrie eigene Ermittlungen an. Immer im Visier: die großen Fische. Von denen hat GVU-Geschäftsführer Jochen Tielke ein klares Bild. "Eine untere Grenze ist für uns immer, dass ein Geldfluss stattfindet; dass also der Anbieter solcher illegaler Ware interessiert ist mit diesem kriminellen Tun Geld zu verdienen. Der User, der mal einen Film runterlädt, ist für uns nicht das interessante Zielobjekt.“

Wer ist ein Straftäter?

Geht dann mal zufällig doch ein kleiner Fisch ins Netz der Ermittler, wissen die Richter oft nicht weiter. Denn genaue Vorgaben wer ein zur Rechenschaft zu ziehender Straftäter ist, oder wer zur großen Gruppe der Bagatellfälle gehört, gibt aus dem Bundesjustizministerium nicht. "Das Bundesjustizministerium ist ja dafür nicht zuständig, das macht die Staatsanwaltschaft und die ist Ländersache“, sagt dazu die Bundesjustizministerin.

So wird die Unterhaltungsindustrie wohl weiterhin schwere Verluste einstecken müssen. Denn im Netz machen die millionenfachen Hobbypiraten die Musik – alleine eine Strafverfolgung aller Beteiligten würde den deutschen Gerichtsbetrieb über Jahre zum Erliegen bringen. Kein Grund für die GVU aufzugeben. Selbst wenn sie die ermittelten Piraten nicht von ihren PCs wegzerren darf. "Wir schauen: Wer ist Rechteinhaber eines Werkes? Da können wir sagen, dass der Film XY einem unserer Mitglieder gehört und wir treten dann gewissermaßen als Vertreter dieses Geschädigten auf“, erklärt Jochen Tielke.