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Wie die USA eine Auslieferung begründen könnten

7. Dezember 2010

Der Wikileaks-Gründer hat sich in England der Polizei gestellt. Nun droht ihm die Auslieferung nach Schweden. Oder in die USA: Dort wird ein entsprechendes Auslieferungsbegehren noch geprüft.

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Polizeiwagen und Journalisten - die Medienöffentlichkeit für Julian Assange in London ist immens (Foto: AP)
Die Medienöffentlichkeit für Julian Assange in London ist immensBild: AP

Julian Assange wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls der schwedischen Justizbehörden am Dienstag (07.12.2010) in Großbritannien festgesetzt. Der Gründer der Internet-Plattform Wikileaks wird in Schweden wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gesucht. Nach einem entsprechenden Antrag wird ein Londoner Gericht über seine Auslieferung befinden müssen. Sollte Assange Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Anhörung, bei der ein Richter entscheiden muss, ob Assange an Schweden ausgeliefert oder aber freigelassen wird. Die Höchststrafe, die ihm in Schweden droht, sind vier Jahre Haft.

Konkrete Straftat?

Mehr Sorgen muss Assange ein möglicher Auslieferungsantrag der US-Behörden bereiten. Der Schaden, der den USA durch die Wikileaks Veröffentlichungen entstanden ist, lässt sich leicht als beträchtlich einschätzen. Schwieriger ist es jedoch, dem Gründer der Internet-Plattform eine konkrete Straftat nachzuweisen.

Das Internet-Bezahlsystem Paypal sperrte Wikileaks am Wochenende die Konten. Angeblich, weil die Organisation Paypal-Dienste nutzte, um "illegale Vorgänge anzuregen, zu fördern oder zu erleichtern". Worin der Rechtsverstoß bestand, sagte ein Paypal-Sprecher nicht. Die US-Justizbehörden prüfen derzeit, ob sich gegen Assange eine Anklage aufgrund eines Spionagevergehens konstruieren lässt.

Wikileaks-Gründer Julian Assange am 4. November 2010 in Genf (Foto: DPA)
Wikileaks-Gründer Julian Assange am 4. November 2010 in GenfBild: Picture alliance/dpa

Das einschlägige Spionage-Gesetz ist allerdings kompliziert und stammt aus dem Jahr 1917. Ob sich die Veröffentlichung von Geheimdienstprotokollen auf einer Internet-Plattform mit der klassischen Spionagetätigkeiten Art vergleichen lässt, erscheint Justiz-Experten fragwürdig. In US-Kreisen verweist man darauf, dass die Preisgabe der Erkenntnisse von US-Diplomaten über das iranische Atomprogramm die Sicherheitsinteressen der USA nachhaltig berühre.

Verschiedene Szenarien

Bislang jedoch hat sich in den USA noch kein Journalist für die Veröffentlichung investigativer Recherchen vor Gericht verantworten müssen. Andererseits bietet das US-Rechtssystem durchaus Spielraum für die Konstruktion neuer Rechtsverstöße. Das hat der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nach den Anschlägen vom 11. September 2001 gezeigt.

Einen eventuellen Auslieferungsantrag müssten die US-Behörden nach dem britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommen aus dem Jahr 2003 stellen. Demzufolge kann eine Auslieferung schon aufgrund eines begründeten Tatverdachts gestellt werden, ohne dass die USA konkrete Beweise erbringen müssten. Das Auslieferungsabkommen steht in Großbritannien in der Kritik, seit die USA die Auslieferung des so genannten UFO-Hackers Gary McKinnons beantragten. Der Systemanalytiker wird beschuldigt, in Computernetze der US-Regierung eingedrungen zu sein. McKinnon war gegen seine Auslieferung bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen. Seine Klage wurde jedoch abgewiesen.

Autor: Daniel Scheschkewitz
Redaktion: Kay-Alexander Scholz