1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

USA prüft Assanges Auslieferung

7. Dezember 2010

Der Gründer von Wikileaks ist in England aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Nun droht ihm die Auslieferung nach Schweden bzw. in die USA. Dort wird ein entsprechender Antrag noch geprüft.

https://p.dw.com/p/QRdD
Julian Assange bei Pressekonferenz (Foto: dpa)
Julian Assange bei einer Pressekonferenz im November in der SchweizBild: Picture alliance/dpa

Julian Assange wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls der schwedischen Justizbehörden in Großbritannien festgenommen. Der Gründer der Internet-Plattform Wikileaks wird in Schweden wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gesucht. Nach einem entsprechenden Antrag wird ein Londoner Gericht über seine Auslieferung befinden müssen. Sollte Assange Widerspruch einlegen, kommt es zu einer Anhörung, bei der ein Richter entscheiden muss, ob Assange an Schweden ausgeliefert oder aber freigelassen wird. Die Höchststrafe, die ihm in Schweden droht, beträgt vier Jahre Haft.

Mehr Sorgen muss Assange ein möglicher Auslieferungsantrag der US-Behörden bereiten. Der Schaden, der den USA durch die Wikileaks Veröffentlichungen entstanden ist, lässt sich unschwer ermessen – schwieriger ist es jedoch, dem Gründer der Internet-Plattform eine konkrete Straftat nachzuweisen.

Konten gesperrt

Das Internet- Bezahlsystem Paypal sperrte Wikileaks am Wochenende die Konten. Angeblich, weil die Organisation Paypal-Dienste nutzte, um "illegale Vorgänge anzuregen, zu fördern oder zu erleichtern". Worin der Rechtsverstoß bestand, sagte Paypal nicht. Die US-Justizbehörden prüfen derzeit, ob sich gegen Assange eine Anklage aufgrund eines Spionagevergehens konstruieren lässt.

Journalisten vor dem Westminster Magistrates Court in London, Dienstag 7.12. 2010 (Foto: AP)
Journalisten warten vor dem Westminster Magistrates Court in LondonBild: AP

Das einschlägige Spionage-Gesetz ist allerdings kompliziert und stammt aus dem Jahr 1917. Ob sich die Veröffentlichung von Geheimdienstprotokollen auf einer Internet-Plattform mit der klassischen Spionagetätigkeiten konventioneller Art vergleichen lässt, erscheint Justiz-Experten fragwürdig. In US-Kreisen verweist man darauf, dass die Informationspreisgabe der Erkenntnisse amerikanischer Diplomaten über das iranische Atomprogramm die Sicherheitsinteressen der USA nachhaltig berühre.

Kritik aus Großbritannien

Bislang jedoch hat sich in den USA noch kein Journalist für die Veröffentlichung investigativer Recherchen vor Gericht verantworten müssen. Andererseits bietet das US-amerikanische Rechtssystem durchaus Spielraum für die Konstruktion neuer Rechtsverstöße. Das hat der Kampf gegen den internationalen Terrorismus nach 9/11 gezeigt.

Einen eventuellen Auslieferungsantrag müssten die US-Behörden nach dem britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommen aus dem Jahr 2003 stellen. Demzufolge kann eine Auslieferung schon aufgrund eines begründeten Tatverdachts gestellt werden, ohne dass die USA konkrete Beweise erbringen müssten. Dieses Abkommen steht in Großbritannien in der Kritik, seit die USA die Auslieferung des sogenannten UFO-Hackers Gary McKinnons beantragten. Der Systemanalytiker wird beschuldigt, in Computernetze der US-Regierung eingedrungen zu sein. McKinnon war gegen seine Auslieferung bis vor den europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegangen. Seine Klage wurde jedoch abgewiesen.

Autor: Daniel Scheschkewitz

Redaktion: Anne Herrberg