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EU-Parlament für einen längeren Mutterschutz

20. Oktober 2010

Mütter sollen künftig eine längere Babypause bekommen. Dafür sprach sich das EU-Parlament in Straßburg aus. Der Mindestanspruch für Mutterschutz soll von 14 auf 20 Wochen angehoben werden. Deutschland ist dagegen.

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Ein junges Paar mit Baby (Foto: dpa)
Ein junges Paar mit BabyBild: picture-alliance/dpa

Rund zwei Drittel der EU-Parlamentarier haben am Mittwoch (20.10.2010) in einer ersten Lesung für eine Verlängerung des Mutterschutzes von 14 auf mindestens 20 Wochen gestimmt. Dabei sollen die Frauen vollen Lohnausgleich erhalten. Der Gesetzentwurf legt nur Mindeststandards fest. EU-Länder, die bereits heute Mutterschutzfristen von mehr als 20 Wochen haben, können daran festhalten. Damit geht das EU-Parlament weiter als die EU-Kommission: Sie forderte eine Anhebung auf 18 Monate.

Die Entscheidung des EU-Parlaments bedeutet nicht, dass nun automatisch ein längerer Mutterschutz gilt. Erst sind die 27 EU-Regierungen im Ministerrat gefragt. Dort ist der Vorschlag sehr umstritten. Von einer schnellen Einigung wird deshalb nicht ausgegangen. Zwar sprach sich nach EU-Angaben zuletzt eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Verlängerung aus, doch etwa ein Drittel war dagegen, darunter auch Deutschland. Die Bundesregierung teilte am Montag mit, die Pläne würden "erheblich mehr kosten, brächten aber keine qualitative Verbesserung für die Betroffenen".

Unterschiedliche Mutterschutzregelungen

Europaparlament in Straßburg (Foto: dpa)
Europaparlament in StraßburgBild: picture-alliance/ dpa / dpaweb

Zwar herrscht innerhalb der EU ein Mindeststandard von 14 Wochen, doch die EU-Mitgliedstaaten dürfen ihre Mutterschutzregelungen einzeln bestimmen. Deswegen ist der Mutterschutz in den 27 EU-Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Die große Mehrheit der Staaten hat bereits einen längeren Mutterschutz. Die Mütter in Tschechien und in der Slowakei können zum Beispiel für 28 Wochen in die Babypause gehen. Nur in Deutschland, Malta und Schweden gilt der Mindestschutz von 14 Wochen.

Auch der Gehaltausgleich während des Mutterschutzes ist innerhalb der EU nicht einheitlich festgelegt. Das Einkommen wird nicht in allen Mitgliedsstaaten über die ganze Dauer hinweg weiterbezahlt. In den baltischen Staaten Estland, Litauen und Lettland bekommen die Frauen den vollen Lohn weiterbezahlt. In Bulgarien beträgt die Mutterschutzfrist 20 Wochen und die Frauen bekommen 90 Prozent ihres vorherigen Verdienstes. In Deutschland wird den Frauen der bisherige Durchschnittsverdienst weitergezahlt. Davon übernimmt 13 Euro pro Tag die gesetzliche Krankenkasse, die Differenz zum bisherigen Durchschnittslohn zahlt der Arbeitgeber.

Gemischte Reaktionen

Abgeorndete des Europaparlaments sitzen auf ihren Sitzen und einige heben den Arm zur Abstimmung (Foto: AP)
Abstimmung im EuropaparlamentBild: AP

Die katholische EU-Bischofskommission COMECE hatte die Vorschläge zur Verlängerung des Mutterschutzes als "beträchtlichen sozialen Fortschritt" begrüßt. Beruf und Familienleben seien so besser zu vereinbaren. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt die neue EU-Regelung.

Die deutschen Arbeitgeber lehnten dagegen die Pläne ab. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, warnte in der Tageszeitung "Die Welt" die Parlamentarier vor "überzogenen Mutterschutzbestimmungen zu Lasten der Arbeitgeber". Die Kosten dürften sich allerdings in Grenzen halten, denn der Gesetzentwurf des Europäischen Parlaments sieht vor, dass Modelle wie die deutsche Elternzeit für maximal vier Wochen angerechnet werden können.

Autor: Rayna Breuer (dpa, ap, epd, afpd)

Redakteur: Dirk Eckert