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Der mit dem Kuckuck klingelt

12. August 2010

Gerichtsvollzieher sind keine gern gesehenen Gäste. Ihre Aufgabe: Schulden eintreiben. Dafür brauchen sie bequeme Schuhe und Fingerspitzengefühl.

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Ein Pfandsiegel auf einem Computer (Foto: dpa)
Das Pfandsiegel wird landläufig auch "Kuckuck" genanntBild: picture alliance/dpa

Das Agnesviertel in der Kölner Innenstadt ist eine Mischung aus begehrtem Szenebezirk und rauer Großstadt. Heruntergekommene Mehrfamilienhäuser stehen hier neben rausgeputzten Altbauten, zwischen Ramschläden und Textil-Discountern behaupten sich schicke Cafés. Das ist das Revier von Herbert Langenberg. "Ich war hier schon fast in jedem Haus", sagt der Gerichtsvollzieher. "Schuldner gibt es eben überall."

Seit über zwanzig Jahren ist Langenberg Gerichtsvollzieher, und er liebt seinen Beruf. "Die Arbeit ist vielfältig, und man braucht Menschenkenntnis", sagt er. Dass er kein gern gesehener Gast ist, stört ihn nicht.

Erfolgserlebnis Zahlung

Ein Gerichtsvollzieherin vor einer Haustür (Archivfoto: dpa)
Gerichtsvollzieher mit Taschenrechner und Pfandsiegel im GepäckBild: picture alliance/ZB

Auch heute ist er wieder unterwegs in seinem Bezirk, um Schulden einzutreiben. Erste Anlaufstelle ist ein Haus an einer viel befahrenen Straße, die meisten Klingelschilder sind abmontiert. Auch der Name der gesuchten Schuldnerin fehlt. "Die Frau muss ein Ordnungsgeld des Gerichts in Höhe von 1000 Euro bezahlen, ihr droht sonst ein Haftbefehl", sagt Langenberg. Er drückt immer wieder alle Klingelknöpfe. Minuten später wird die Tür aufgedrückt.

Im Hausflur hängt zwar ein Briefkasten mit dem Namen der Schuldnerin, aber noch weiß Langenberg nicht, in welcher Wohnung sie wohnt. Er rennt die Treppen hoch und runter, klopft und klingelt an allen Türen, fragt Nachbarn. Vergebens. Die Frau ist nicht zu Hause, oder sie öffnet nicht.

So ist es meistens: "In zwei Dritteln aller Fälle treffe ich die Schuldner nicht an und stehe vor verschlossener Türe", erzählt Langenberg. Er kündigt dann weitere Besuche an, hinterlässt Nachrichten im Briefkasten. Sein Ziel ist es, dem Gläubiger zu seinem Geld zu verhelfen. "Das ist ein Erfolgserlebnis, wenn der Schuldner zahlt und ich die Quittung ausstelle, dann ist die Sache für alle Beteiligten erledigt." Meistens geht es um offene Strom- oder Handyrechnungen, um Versicherungen, die auf ihre Beiträge warten, oder auch mal um unbezahlte Bußgelder.

Nur noch selten klebt der Kuckuck

Der Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter, der im Auftrag des Gläubigers Schulden eintreibt. Dafür muss ein gerichtlicher Beschluss vorliegen. Kann der Schuldner nicht bezahlen, können notfalls Möbel, Elektrogeräte oder andere Wertsachen gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher klebt dann ein Pfandsiegel auf, zum Zeichen, dass dieser Gegenstand nicht weiterverkauft werden darf. Umgangssprachlich ist auch vom Kuckuck die Rede – weil früher auf dem Siegel der Reichsadler prangte. Doch heute klebt Herbert Langenberg nur noch selten einen Kuckuck auf: "Bei den meisten Schuldnern gibt es nichts, was bei einer Versteigerung so viel Geld einbringen würde, dass die Schulden davon bezahlt werden könnten."

Beim nächsten Schuldner ein paar Straßen weiter will Herbert Langenberg 700 Euro eintreiben – die Rechnung eines Möbelhauses wurde nicht bezahlt. Immerhin die Ehefrau des Schuldners trifft er an. Sie wartet schon im Hausflur, blass im Gesicht, wortkarg. Sie habe gar nicht aufgeräumt, sagt sie ausweichend. Schließlich lässt sie den Gerichtsvollzieher doch in ihre Wohnung. Die Schulden bezahlen kann sie nicht, und pfändbare Gegenstände findet Langenberg auch nicht. "Jetzt hat der Gläubiger die Möglichkeit, den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorzuladen", erklärt Langenberg.

Auf Angaben des Schuldners angewiesen

Symbolbild Insolvenz (Foto: dpa)
Für viele Schuldner ist die Privatinsolvenz der letzte AuswegBild: picture-alliance / ZB

Die eidesstattliche Versicherung: Im Volksmund ist das auch der so genannte Offenbarungseid. Der Schuldner muss seine finanzielle Situation aufdecken. Falls Vermögen vorhanden ist, kann gepfändet werden. Es ist meistens ein sehr langwieriges Verfahren, in das auch das Amtsgericht wieder eingeschaltet werden muss. Ein mühseliges Hin und Her für Gläubiger und Gerichtsvollzieher. Herbert Langenberg und viele seiner Kollegen hoffen deshalb auf eine Reform im Jahr 2013: Dann muss der Schuldner schon zu Beginn des Verfahrens Auskunft über seine finanzielle Situation geben.

Doch die Gerichtsvollzieher wünschen sich noch mehr Möglichkeiten, das Vermögen eines Schuldners zu ermitteln. "Es wäre gut, wenn wir Bankverbindungen oder Renteneinkünfte überprüfen könnten", fordert Karl-Heinz Brunner vom Deutschen Gerichtsvollzieher-Bund. Derzeit können Gerichtsvollzieher nicht einmal ins Einwohnermeldeverzeichnis schauen, um eine Adresse zu überprüfen. Sie haben wesentlich weniger Recherchemöglichkeiten, als etwa private Inkasso-Unternehmen, die schon vorgerichtlich tätig werden.

Bessere Ausbildung gefordert

Darüber hinaus fordert der Deutsche Gerichtsvollzieher-Bund auch die Möglichkeit, auf das Vermögen des Schuldners zugreifen zu können. "Es muss möglich sein, dass der Gerichtsvollzieher Konten und Arbeitseinkommen pfänden kann", so Karl-Heinz Brunner. Gerade weil heute kaum noch Möbel oder andere Wertsachen gepfändet würden, müsse es neue Handlungsräume für die Gerichtsvollzieher geben. Weil sich das Berufsbild zuletzt stark verändert habe, plädiert Brunner auch für eine bessere Ausbildung. "Wir fordern ein Fachhochschulstudium, in dem die vielen komplizierten Sachverhalte des Wirtschafts- und Finanzrechts vermittelt werden können."

Manche Dinge, die für den Beruf des Gerichtsvollziehers notwendig sind, kann man allerdings in keinem Studium lernen: "Man braucht schon Fingerspitzengefühl, wenn man mit den Leuten umgeht", sagt Herbert Langenberg am Ende einer langen Tour durch seinen Bezirk. "Und man muss trennen können zwischen Beruf und Privatleben." Wer das Leid der Schuldner mit nach Hause und in die Träume nehme, der sei für diesen Beruf nicht geeignet.

Autorin: Monika Dittrich

Redaktion: Michael Borgers