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Die Linke im Visier der Schlapphüte

21. Juli 2010

Darf die Partei "Die Linke" vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Diese Frage beschäftigt schon seit Jahren die Justiz in Deutschland. An diesem Mittwoch soll ein wegweisendes Urteil fallen.

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Bodo Ramelow (Foto: dpa)
Der Kläger: Bodo RamelowBild: picture-alliance/ dpa

Seit Jahren werden die deutschen Sozialisten vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Akten gibt es sowohl über die Partei "Die Linke" als auch über deren Parlamentarier. Dagegen wehren sich die Betroffenen.

Bodo Ramelow, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der Linkspartei und inzwischen Fraktionschef im Thüringer Landtag, hatte schon zwei Mal Erfolg. Das Verwaltungsgericht Köln und das Oberwaltungsgericht Münster verurteilten die staatliche Praxis im Fall Ramelow als rechtswidrig. Daraufhin ging die Bundesregierung in Revision.

Gegen die demokratische Grundordnung?

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird nun an diesem Mittwoch (21.07.2010) im Revisionsprozess die grundsätzliche Frage zu klären sein, ob Abgeordnete mit Hilfe allgemein zugänglicher Quellen vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 22.09).

Der ehemalige Innenminister Wolfgang Schäuble, rechts, und Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm präsentieren den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 (Foto: AP)
Verfassungsschutzpräsident Fromm (links) mit dem damaligen Innenminister Schäuble (Archivfoto)Bild: AP

Vor zwei Jahren schien der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, leise Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu haben. Als er im Beisein des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den jährlichen Tätigkeitsbericht vorstellte, sagte er mit Blick auf die Beobachtung der Linken und der von ihr vermeintlich ausgehenden Gefahr:

"Wenn es sich nur noch im Einzelfälle handelt, dann muss mit Blick auf die Gesamtsituation abgewogen werden, ob das die Tätigkeit einer staatlichen Behörde noch rechtfertigt", sagte Fromm seinerzeit. Fortlaufend werde geprüft, ob die Beobachtung noch nötig sei.

"Linksextremistische Bestrebungen"

Offenkundig hat sich seitdem aus Sicht des Verfassungsschutzes nichts verändert, denn die Linke wird weiterhin beobachtet. Sieben Seiten sind ihr im aktuellen Bericht gewidmet. Unter anderem heißt es darin:

"Einerseits setzt die Partei in ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit darauf, als reformorientierte, neue linke Kraft wahrgenommen zu werden. Andererseits liegen weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei vor. Dies sind insbesondere die uneinheitliche Haltung gegenüber der linksextremistischen Gewalt und die vollumfängliche Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Reihen."

Damit sind Gruppierungen wie die "Kommunistische Plattform" oder das "Marxistische Forum" gemeint, deren Namen Verfassungsschützer anscheinend in Alarmbereitschaft versetzen.

Gericht verbietet Beobachtung Ramelows

Bodo Ramelow dürfte inzwischen nicht mehr im Visier der staatlichen Behörden sein, nachdem zuletzt das Oberwaltungsgericht Münster im Februar 2009 die Regierung dazu verurteilt hatte, "es zu unterlassen, über den Kläger künftig personenbezogene Daten aus allgemein zugänglichen Quellen zu erheben".

Ramelow kommentierte seinen Erfolg mit einer Mischung aus Spott und Ernsthaftigkeit. "Man muss schon sehr große Angst vor Gefahren von links haben, wenn man eine solche Staatsmacht in Gang setzt, um bei uns alles auf Webseiten oder Flugblättern zu kontrollieren." Das sei alles Unsinn, auf den man verzichten könne, meint Ramelow. In Deutschland habe man es viel nötiger, sich stärker mit wirklich antidemokratischen Strukturen auseinanderzusetzen.

Dabei denkt Ramelow vor allem an den Rechtsextremismus, gegen den sich seit langem auch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Petra Pau, engagiert, die auch der Partei "Die Linke" angehört. Seit Jahren klagt sie gegen die über ihre Person angelegte Verfassungsschutz-Akte, die rund 600 Seiten dick sein soll - uneingeschränkter Einblick sei ihr bislang verwehrt worden, etliche Stellen seien geschwärzt, berichtet Pau.

"Das ist verwerflich"

Petra Pau (Foto: dpa)
"Akten löschen!", fordert Petra PauBild: picture-alliance/ dpa

Ironisch kommentiert Pau "einen der bedeutsamsten Einträge". Da heiße es, sie sei im April 2006 zur Vizepräsidentin des Bundestages gewählt worden. "Das mag ja manchem Verfassungsschützer suspekt sein, aber ein Beleg für meine Verfassungsfeindlichkeit ist das nicht." Pau beklagt, dass die Beobachtung ihrer Person und ihrer Partei nach wie vor als Mittel in der politischen Auseinandersetzung eingesetzt werde. "Und ich denke, das ist verwerflich."

Der Vorwurf zielt auf das politisch verantwortliche Bundesinnenministerium und die von Konservativen regierten Länder, in denen die Linke weiterhin als potenziell verfassungsfeindlich eingestuft wird. Im Osten Deutschlands wurde die Praxis inzwischen beendet. Auch im von der CDU mitregierten Saarland steht die Linke nicht mehr unter Beobachtung. Eine Entscheidung in der Causa Pau steht noch aus. Die Erwartungshaltung der Linken-Politikerin ist klar. "Ich will, dass mir diese Akten offengelegt und danach gelöscht werden."

Paus Fraktionskollege Jan Korte spricht von einem "politischen Skandal". Der Bürgerrechts- und Datenschutz-Experte verweist auf die vielen demokratisch gewählten Politiker der Linken: Tausende von Mandatsträgern, Landräte, Bürgermeister. "Wir sind in zwei Landesregierungen und mit 76 Abgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten", ergänzt Korte die Liste. Man müsse sich politisch mit der Linken auseinandersetzen, so wie die das auch mit ihren politischen Konkurrenten tue. "Es muss jetzt endlich Schluss damit sein, uns mit geheimdienstlichen Mitteln zu bekämpfen", empört sich Korte.

Prominente fordern Ende der Bespitzelung

Unterstützung erhalten die Linken von 51 Prominenten, die in einem bundesweiten Aufruf die Beendigung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz fordern. Erstunterzeichner sind die Schriftstellerin Daniela Dahn, der Enthüllungsjournalist Jürgen Roth, der Schauspieler Peter Sodann und der Liedermacher Konstantin Wecker. Gemeinsam werfen sie dem Inlandsgeheimdienst vor, "sich mit seiner Bespitzelungspraxis zum Handlanger von Parteiinteressen zu machen". Politisch verantwortlich dafür seien Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (beide CDU).

Bodo Ramelow, der schon zwei Mal auf dem Rechtsweg siegreiche Thüringer Fraktionschef, sieht dem Revisionsverfahren vor dem Bundesveraltungsgericht optimistisch entgegen. Obwohl er von 1999 bis 2009 vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, ist sein Vertrauen in den Rechtsstaat nicht erschüttert - im Gegenteil. Alleine, dass er klagen konnte und auf dem Klagewege gewonnen habe, zeige ja, dass dieser Rechtsstaat funktioniert. "Auch wenn ich denke, dass die Schlapphüte wirklich eine rückwärtsgewandte Organisation sind und das bei denen der Kalte Krieg im Kopf noch nicht aufgehört hat", fügt Ramelow süffisant über das Verhalten der Verfassungsschützer hinzu.

Auf seiner Homepage steht, er habe vom 5. bis zum 25. Juli Urlaub, außer am 21. Juli. Wie auch immer das Leipziger Bundesverwaltungsgericht an diesem Mittwoch entscheidet, es wird ein historisches Urteil sein.

Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Kay-Alexander Scholz/Christian Walz