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Bischöfin Käßmann ist zurückgetreten

25. Februar 2010

Margot Käßmann hat die Konsequenz aus ihrer Fahrt unter Alkohol-Einfluss am Steuer ihres Dienstwagens gezogen. Die evangelische Bischöfin von Hannover und EKD-Chefin trat von ihren Ämtern zurück.

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Margot Käßmann (Archivfoto: AP)
Gibt alle Führungsämter auf: evangelische Bischöfin KäßmannBild: AP

Einen Tag nach Bekanntwerden ihrer Alkohol-Fahrt hat Margot Käßmann ihre kirchlichen Spitzenämter aufgegeben. Die 51-Jährige trat am Mittwoch (24.02.2010) als Ratsvorsitzende an der Spitze der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurück. Die Aufgabe hatte sie im Oktober 2009 übernommen. Käßmann legte auch ihr Amt als hannoversche Bischöfin nieder. Pastorin in Hannover will sie aber bleiben.

Sie erklärte nochmals ihr tiefes Bedauern über ihr Verhalten. Sie habe sich für den Rücktritt entschieden, um die moralische Autorität des Amtes nicht zu beschädigen. Kritische Äußerungen - wie etwa zum deutschen Afghanistan-Einsatz - müssten auch künftig glaubwürdig vorgetragen werden können. Neben dem Amt gehe es ihr aber auch um Respekt und Achtung vor sich selbst und um ihre Gradlinigkeit, die ihr viel bedeute. Es tue ihr Leid, dass sie viele enttäusche, die sie gebeten hätten, im Amt zu bleiben, sagte Käßmann.

Respekt vor der Entscheidung

Der Rücktritt Margot Käßmanns vom EKD-Ratsvorsitz hat bei zahlreichen Vertretern aus Politik und Kirchen Bedauern hervorgerufen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte, sie habe die Zusammenarbeit mit Bischöfin Käßmann sehr geschätzt. Sie hoffe, dass sie sich auch weiter zu Wort melden werde.

Auch die katholische Kirche zollte Käßmann Respekt. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, erklärte, er kenne Frau Käßmann seit langem als einen Menschen, der bereit sei, Verantwortung zu übernehmen.

Die kirchenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen und Linken zeigten sich ebenfalls betroffen über den Rücktritt der Ratsvorsitzenden.

Der Vizepräses der EKD-Synode, Günther Beckstein, sagte dem Evangelischen Presse-Dienst (epd): "Von mir aus hätte sie bleiben können". Nach evangelischem Amtsverständnis sei ein Bischof oder eine Bischöfin auch nur ein fehlbarer Mensch, so der ehemalige bayerische Ministerpräsident und CSU-Politiker.

Von der Polizei gestoppt

Bischöfin Käßmann bei einem Gottesdienst (Archivfoto: AP)
Bischöfin Käßmann bei einem GottesdienstBild: AP

Käßmann war am vergangenen Samstagabend mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens in Hannover von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte zuvor in der Nähe ihrer Wohnung eine rote Ampel missachtet. Am Dienstag erklärte sie, sie sei über sich selbst erschrocken, dass sie einen so schlimmen Fehler gemacht habe. Ihr sei bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer sei.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte seiner Vorsitzenden nach einem nächtlichen Krisengespräch noch am Mittwochmorgen das Vertrauen ausgesprochen. Das Gremium überließ Käßmann aber selbst die Entscheidung über ihre Zukunft. "In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll", hieß es in einer Mitteilung.

Bei der in der EKD-Geschichte einmaligen Telefonkonferenz, an der auch Käßmann selbst teilnahm, hatten sämtliche 14 Ratsmitglieder der hannoverschen Landesbischöfin das Vertrauen ausgesprochen. Käßmann war im Oktober 2009 zur EKD-Ratsvorsitzenden und damit zur höchsten Repräsentantin von 25 Millionen evangelischen Christen in Deutschland gewählt worden - als erste Frau in diesem Amt.

Stellvertreter Nikolaus Schneider wird Übergangs-Vorsitzender

Der Ratsvorsitz der EKD geht bis zur Neuwahl an Käßmanns bisherigen Stellvertreter Präses Nikolaus Schneider über. Er ist seit 2003 Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Schneider ist bekannt für sein soziales wie politisches Engagement.

Unterdessen rechnet die Staatsanwaltschaft in Hannover mit einem zügigen Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Käßmann, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel. Da nicht davon auszugehen sei, dass die Bischöfin bei ihrer Fahrt andere konkret gefährdet habe, sei alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promille relevant für die Höhe des Strafbefehls.

Autor: Herbert Peckmann (dpa, epd, apn, kna, afp)
Redaktion: Martin Schrader