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Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand

15. Dezember 2009

Das Gesetz stammt noch aus Zeiten der schwarz-roten Koalition: Nach einer Sammelklage verhandeln die Verfassungsrichter über die Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungen in Deutschland.

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Symbolbild: Verfassungsrichter und Datenkabel (Foto: dpa, Bildbearbeitung: DW)
Schwere Entscheidung für die VerfassungsrichterBild: picture-alliance/ dpa / Bildbearbeitung: DW

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit diesem Dienstag (15.12.2009) die größte Sammelklage der deutschen Justizgeschichte: Mehr als 34.000 Bürger und Politiker haben bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Daten aller Telefon- und Internetverbindungen bundesweit für ein halbes Jahr gespeichert werden - zum Nutzen von Polizei und Geheimdiensten. Mit dem Gesetz wollte noch die alte schwarz-rote Bundesregierung nicht nur Vorgaben der Europäischen Union umsetzen, sie ging auch noch darüber hinaus. Allerdings haben die Verfassungsrichter die deutsche Regelung von 2007 schon in zwei einstweiligen Anordnungen stark beschnitten. Angesichts des massiven Eingriffs in die Grundrechte dürfen die Daten vorerst nur eingesetzt werden, um schwere Kriminalität zu verfolgen.

Trotz der Bedeutung des Falls ist Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht persönlich in Karlsruhe vertreten. Die Ministerin hatte die Verfassungsbeschwerde noch als Politikerin der Opposition mit angestrengt. Sie ist somit zugleich Klägerin und Beklagte. Für das Gesetz in besonderer Weise eingesetzt hatte sich der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Schritt hin zum gläsernen Bürger

Demonstranten mit Transparenten vor dem Reichstag 2008 (Foto: dpa)
Protest gegen die Speicherung personenbezogener DatenBild: picture-alliance/ dpa

Die Beschwerdeführer sehen vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die Gegner befürchten, dass mit der Vorratsdatenspeicherung ein wichtiger Schritt hin zum gläsernen Bürger gemacht wurde. Zwar sollen die Inhalte der Kommunikation nicht gespeichert werden. Aber auch aus den technischen Rahmendaten lasse sich sehr viel interpretieren. Dazu komme: In vielen Fällen – etwa bei den Handy-Kurzmitteilungen – lasse sich aus technischen Gründen gar keine wirkliche Grenze ziehen zwischen den Verbindungsdaten und dem Inhalt. Die Verbindungsdaten reichten aber aus, um Bewegungs- und Interessenprofile der Kommunikationsteilnehmer zu erstellen.

Komplizierter Abwägungsprozess

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte im Mitteldeutschen Rundfunk, die Richter stünden vor einem "ganz komplizierten Abwägungsprozess". Auf der einen Seite gebe es eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibe, Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Andererseits müssten diese Regeln mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Er halte jedoch das gesamte System für unverhältnismäßig. Es würden Daten über alle gespeichert, dabei nutzten die meisten Menschen Telekommunikationsmittel rechtmäßig. Die Straftäter hätten aber immer die Möglichkeit, "durch relativ einfache Mittel der Überwachung zu entgehen". Sie könnten auf andere Kommunikationswege ausweichen, bei denen eine Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen sei. "Letztlich werden alle registriert, aber die, die man kriegen will, wird man so nicht kriegen", sagte Schaar.

Erfolge durch einfachere Ermittlungen

Konrad Freiberg (Foto: dpa)
Für die Datenspeicherung: Der Chef der Polizei-Gewerkschaft, Konrad FreibergBild: picture-alliance / dpa

Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften sehen dies ganz anders. Sie erhoffen sich von der Regelung eine einfachere Strafverfolgung. Der Chef der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, verteidigte die Datenspeicherung als wichtiges Ermittlungsinstrument. "Wir brauchen das wirklich zur Abwehr größter Gefahren", sagte Freiberg im Mitteldeutschen Rundfunk. Dank der Vorratsdatenspeicherung hätten viele Terroranschläge verhindert oder bewiesen werden können. Der Nutzen des Systems sei also eindeutig. Auch bei Tötungsdelikten und Rauschgiftdeals hätten die Verbindungsdaten vielfältige Hinweise gegeben.

Schon unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September 2001 hatte sich der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs für den Ausbau der Datenspeicherung ausgesprochen. Unterstützung bekam die Forderung durch Fahndungerfolge nach den Attentaten von London im Jahr 2005. Damals waren die Ermittler einem Verdächtigen auf die Spur gekommen, nachdem sie die Anrufe auf seinem Handy ausgewertet hatten. Angesichts der Möglichkeit, solche Spuren auch nachträglich verfolgen zu können, wurde auch bei Innenministern die Forderung lauter, die Verbindungsdaten zu speichern.

Jetzt sind die Karlsruher Richter gefragt. Sie hören zunächst die Prozessbeteiligten in der mündlichen Verhandlung an. Das Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.

Autor: Herbert Peckmann (afp, ap, dpa, epd)
Redaktion: Frank Wörner

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