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Flüchtlinge in Deutschland

3. September 2009

42 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht - nach Deutschland gelangen vergleichsweise wenige. Aber auch wer es nach Deutschland schafft, darf nur unter bestimmten Bedingungen bleiben. <i>Von Rachel Gessat</i>

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Bildmontage: im Vordergrund die Deutschlandflagge, im Hintergrund Flüchtlinge in einem Aufnahmelager (Foto: dpa)
Rund 22.000 Menschen stellten 2008 in Deutschland einen AsylantragBild: picture-alliance / dpa/ DW Montage

42 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht - diese Zahl wurde vom UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, im Juni 2009 veröffentlicht. Die Mehrzahl der Flüchtlinge sind so genannte Binnenvertriebene, Menschen, die innerhalb ihres Heimatlandes fliehen mussten. 80 Prozent der Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern. Nach Europa gelangt nur ein Bruchteil der Flüchtlinge, etwa 65.000 Menschen kamen 2008 über das Mittelmeer als Bootsflüchtlinge, rund 22.000 Menschen suchten in Deutschland Schutz vor Verfolgung.

Das Grundrecht auf Asyl

Das Grundgesetz in Deutschland besagt, dass "politisch Verfolgte Asylrecht genießen". Allgemeine Notsituationen - wie Armut, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen oder Arbeitslosigkeit - sind damit als Gründe für eine Asylgewährung ausgeschlossen.

Bis in die 80er-Jahre waren die Asylbewerberzahlen in Deutschland konstant niedrig. Doch spätestens zu Beginn der 90er-Jahre stiegen - zeitgleich mit dem Bürgerkrieg in Jugoslawien - die Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland sprunghaft an. In den Rekordjahren 1990 bis 1992 wurden fast 900.000 Asylanträge gestellt. "Das Boot ist voll" befanden Vertreter mancher Parteien und viele in der Bevölkerung. So sprachen sich im Februar 1992 nach einer Emnid-Umfrage 74 Prozent der Befragten für eine Grundgesetzänderung zur Reduzierung der Zahl der Asylsuchenden aus.

Der Asylkompromiss

Flüchtlinge warten in einer langen Schlange vor einer Ausländerbehörde. (Foto: AP)
Lange Schlangen vor den Ausländerämtern in den 90er-JahrenBild: AP

In der Folge einigten sich die Parteien auf eine Grundgesetzänderung, die die Bedingungen für Flüchtlinge verschärfte. Mit der so genannten Drittstaatenregelung legte die Bundesregierung fest, alle Asylbewerber, die über sichere Drittstaaten in das Bundesgebiet einreisten, ohne inhaltliche Prüfung ihres Asylantrags in die Transitländer zurückzuschicken.

Gleichzeitig wurden alle umliegenden Länder zu solchen sicheren Drittstaaten erklärt. Nach dieser Regelung aus dem Jahre 1993 sank die Zahl der Asylbewerber schlagartig und kontinuierlich: 1995 waren es noch etwa 150.000 - bis 2003 sank die Zahl auf 50.000 Anträge. Im Jahr 2008 stellten noch 22.085 Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Die Flüchtlinge kamen hauptsächlich aus der Türkei, aus Ex-Jugoslawien, Irak und Afghanistan.

Abgeschoben-geduldet-anerkannt

Schild mit Bundesadler und Aufschrift: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Foto: dpa)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über AsylanträgeBild: picture-alliance / dpa/dpaweb

Entschieden werden die Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Etwa ein Drittel aller Asylanträge wird wegen der Drittstaatenregelung gar nicht inhaltlich geprüft. Nur fünf bis acht Prozent erlangen eine Anerkennung als Asylberechtigter oder werden durch die Genfer Flüchtlingskonvention vor Abschiebung geschützt.

Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, jenen Menschen das Aufenthaltsrecht zu gewähren, die Schutz vor Kriegen, vor religiöser und ethnischer Verfolgung suchen oder staatenlos sind.

Werden Asylanträge abgelehnt, müssen die Betroffenen die Bundesrepublik allerdings nicht sofort verlassen. Wenn sie zum Beispiel nicht reisefähig sind, kein Pass für eine Rückkehr vorliegt oder die Situation im Herkunftsland eine Rückreise nicht zulässt, erhalten sie eine sogenannte Duldung, so lange bis eine Abschiebung möglich ist. Das dauert aber oft Jahre und so erhalten manche der Flüchtlinge nach der so genannten "Altfallregelung" ein permanentes Aufenthaltsrecht.

Irakische Flüchtlinge

Ein kleiner irakischer Junge hockt in einem Raum eines Flüchtlingsheims auf dem Boden (Foto: AP)
Ein irakischer Junge in einem Übergangswohnheim in MünchenBild: AP

Zurzeit beteiligt sich Deutschland im Rahmen des "Resettlement-Verfahrens" des Flüchtlingshilfwerks der Vereinten Nationen, UNHCR. In diesem Neuansiedlungsprojekt werden besonders schutzbedürftige Personen - wie Folteropfer, alleinstehende Frauen oder Minderjährige aus einem Staat, in dem sie Schutz gesucht haben - in einen anderen Staat gebracht, der ihnen eine dauerhafte Niederlassung gewährt. Deutschland hat sich bereit erklärt, 2500 irakische Flüchtlinge aufzunehmen.

Autorin: Rachel Gessat

Redaktion: Kay-Alexander Scholz