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Ehrenmorde sind jetzt auch in Syrien strafbar

10. Juli 2009

So genannte Ehrenmörder mussten in Syrien bisher keine Strafen fürchten. Nun wurde das entsprechende Gesetz geändert: Seit Anfang Juli droht Ehrenmördern eine mindestens zweijährige Haftstrafe.

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Bild: picture-alliance / dpa / DW

Allein im ersten Halbjahr des Jahres 2008 wurden 29 Ehrenmorde registriert, die Dunkelziffer liegt aber weit höher. Die Täter sind meist Männer aus dem näheren familiären Umfeld und begründen ihre Tat damit, dass das Opfer vorehelichen Geschlechtsverkehr gehabt oder Ehebruch begangen habe. Die Änderung betrifft Paragraph 548 des syrischen Strafgesetzbuches. Bisher wurde dort die Straffreiheit für Ehrenmorde legitimiert. Jetzt verlangt das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren. Die Änderung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen der unterschiedlichsten Gesellschaftsgruppen.

Zunächst waren es Frauenorganisationen, die schon vor mehr als zehn Jahren damit anfingen, die Abschaffung des "Ehrenmord-Paragrafen" zu fordern, erinnert sich die Rechtsanwältin Da´ad Mousa. Ende 2008 initiierte die syrische Regierung dann in Zusammenarbeit mit dem syrischen Komitee für Familienangelegenheiten eine Konferenz, auf der über die Abschaffung diskutiert wurde.

Ursprünge in französischer Mandatszeit

Damascus Straßenszene
Damaskus: Uralte Metropole und Stadt der GegenbsätzeBild: AP

Auffällig an der Debatte ist, dass es sich bei dem umstrittenen Paragraphen 548 nicht um islamisches Recht handelt. Das Gesetz, das bislang Ehrenmorde legitimierte, ist vielmehr ein Relikt aus der Zeit des französischen Völkerbund-Mandats über Syrien zwischen 1923 und 1943.

Muhammad Habash sitzt für eine muslimische Reform-Bewegung im syrischen Parlament. Nach seiner Einschätzung widerspricht der Artikel in seiner alten Form in drei wesentlichen Punkten der islamischen Rechtssprechung, der Scharia: "Der Artikel betrachtet den Mord als gerechte Strafe für Ehebruch und vorehelichen Geschlechtsverkehr. Im Koran hingegen wird Mord nicht als Strafe dafür genannt. Außerdem stellt der Paragraf das Verbrechen Ehebruch und vorehelichen Verkehr auch ohne Überprüfung fest. Dies ist verboten und muss nach der Scharia bestraft werden. Drittens ist Selbstjustiz im Islam ebenfalls verboten."

Trotzdem sind einige muslimische Geistliche der Meinung, dass der Artikel erhalten bleiben soll. Muhammad Habash weiß, warum. "Es gibt muslimische Geistliche, die befürchten, dass eine Abschaffung des Artikels die Straftaten Ehebruch und vorehelichen Verkehr fördern würden", sagt der Parlamentarier.

Der Kampf für eine vollständige Abschaffung des Gesetzes wird von den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppierungen mitgetragen. Sowohl Juristen als auch Angehörige unterschiedlicher Religionen und Glaubensrichtungen, wie Christen und Drusen, kämpfen auf der Seite der Frauenrechtler.

Frauen in Syrien, Damaskus
Frauen zwischen Tradition und Moderne in DamaskusBild: AP

Forderung nach Abschaffung

Das neue Dekret hat einen weiteren wichtigen Absatz abgeschafft, in dem die Rede vom so genannten Verdachtsmoment ist. Dieses Verdachtsmoment war weit gefasst und stellte alle syrischen Frauen unter Generalverdacht. Beim Thema "Ehebruch" zeigt sich, welch große Probleme es bei der Gleichstellung von Frauen und Männern noch immer in Syrien gibt. Die Frauenrechtlerin Da´ad Mousa nennt ein Beispiel: "Den Frauen steht nach dem Strafgesetzbuch das Recht zu, den Mann im Falle des Ehebruches anzuklagen. Die Frau muss jedoch nachweisen können, dass der Ehebruch im eigenen Heim stattgefunden hat. Betrügt ein Mann seine Frau außerhalb des Hauses, kann die Frau keine Anklage gegen den Mann erheben", sagt sie.

Doch trotz dieser frauenfeindlichen Gesetze ist Syrien ein Staat, in dem Frauen schon seit Jahren hohe politische Ämter besetzen, in Wissenschaft und Forschung arbeiten und weitgehend selbstständig sein können. Ein Grund, warum die Gleichstellung von Mann und Frau nur in kleinen Schritten vorankommt, ist nach Einschätzung von Parlaments-Mitglied Muhammad Habash eine konservative Grundhaltung im Land: "Wir haben dem Parlament einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt; er wurde aber nicht in seiner Gesamtheit diskutiert. Der Staat unterstützt zwar die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Aber der Staat will nicht, dass dadurch weitere Probleme im Land entstehen."

Autoren: Sarah Constantine und Maissun Melhum
Redaktion: Thomas Kohlmann