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Abschiebehaft für Kriegsverbrecher

14. Mai 2009

Branimir Glavas war wegen Kriegsverbrechen von einem Gericht in Zagreb verurteilt worden. Durch die Flucht nach Bosnien wollte er der Haftstrafe entgehen. Doch nun soll er an Kroatien ausgeliefert werden.

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Glavas wartet in Bosnien auf AuslieferungBild: AP

Der kroatische Abgeordnete und Ex-General Branimir Glavas soll an Kroatien ausgeliefert werden. Das hat der bosnische Strafgerichtshof in Sarajewo angeordnet. Bosnische Polizeikräfte hatten den verurteilten Kriegsverbrecher kurz zuvor ausfindig gemacht und festgenommen. Glavas war vor einer Woche in Zagreb zu zehn Jahren Haft wegen Kriegsverbrechen an serbischen Zivilisten im Jahr 1991 in Osijek verurteilt worden. Er hatte allerdings seine Haftstrafe nicht angetreten, sondern war ins benachbarte Bosnien-Herzegowina geflohen, wohl in der Hoffnung sich der Haft in Kroatien entziehen zu können.

Glavas verfügt seit 2008 über die bosnische Staatsbürgerschaft. Das Land liefert seine Staatsbürger eigentlich nicht aus. Die kroatischen Behörden hatten trotzdem einen internationalen Haftbefehl beantragt, dem bosnische Polizeikräfte nun Folge leisteten.

Nachgewiesene Kriegsverbrechen

Glavas war von einem Gericht in Zagreb in zwei Fällen schuldig gesprochen worden. Im so genannten Klebeband-Fall wurde Glavas nachgewiesen, die Misshandlung und Ermordung von acht serbischen Zivilisten am Ufer der Drau im Jahr 1991 befohlen zu haben. Diesen Namen bekam der Fall, weil die Opfer grausam mit Klebeband gefesselt und geknebelt worden waren. Die nachfolgenden Exekutionen hat nur ein Opfer, das im Prozess als Zeuge auftrat, überlebt.

Laut Gericht ist Glavas auch schuldig in einem anderen Fall. Als damaligem Chef des Sekretariats für die Volksverteidigung wurde ihm die Misshandlung und Ermordung von zwei weiteren serbischen Zivilisten nachgewiesen. Eineinhalb Jahre dauerte der Prozess und wurde von aufsehenerregenden Medien-Auftritten Glavas’ begleitet.

Kriegsverbrechen vor Staatsbürgerschutz

Eigentlich hätte Glavas nach bosnischem Recht nur 24 Stunden festgehalten werden dürfen, um die Echtheit seiner Papiere zu überprüfen. Doch die Staatsanwaltschaft von Bosnien und Herzegowina hat beim Strafgerichtshof des Landes den Antrag eingereicht, gegen Branimir Glavas eine 30-tägige U-Haft zu verhängen. Der Gerichtshof hat dem Antrag stattgegeben mit der Begründung: Glavas habe zwar im Oktober 2008 legal aufgrund der Herkunft seiner Eltern aus der Herzegowina die bosnische Staatbürgerschaft erhalten. Aber er habe damit die Absicht verfolgt, einem Kriegsverbrecherprozess und einer Haftstrafe zu entgehen.

Daher vertrat das Gericht in Sarajewo jetzt den Standpunkt, dass die Staatsbürgerschaft nicht missbraucht werden dürfe, um einer Auslieferung an ein anderes Land zu entgehen. Als weiteres Argument führte der Gerichtshof an, dass die Länder in der Region verpflichtet seien, mit dem UN-Kriegsverbrecher-Tribunal (ICTY) in Den Haag zusammenzuarbeiten. Dazu gehöre die Auslieferung von Kriegsverbrechern.

Autor: Dragan Maksimovic / Mirjana Dikic

Redaktion: Bernd Johann