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Untersuchungsausschuss zu Neonazi-Morden

26. Januar 2012

Wie konnte es zu der Mordserie kommen, obwohl der Verfassungsschutz die mutmaßlichen Täter im Visier hatte? Diese Frage will der Bundestag beantworten. Das Gremium wird es allerdings schwer haben.

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Fahndungsbilder von Beate Zschäpe (l-r), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Das Trio bildete eine rechtsradikale Terrorzelle, die für eine Serie von Morden, Banküberfällen und Sprengstoffanschlägen verantwortlich gemacht wird (Foto: dpa)
Die mutmaßlichen Täter: Beate Zschäpe, Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos (v.l.n..r)Bild: picture-alliance/dpa

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wird in Deutschland oft als Minderheitenrecht oder "schärfste Waffe der Opposition" bezeichnet. Fast immer ist diese Einschätzung berechtigt, weil die Regierung normalerweise kein Interesse daran hat, in öffentlichen Sitzungen mit vermeintlichem oder tatsächlichem Fehlverhalten konfrontiert zu werden. Zu oft geht es nur um parteipolitisches Geplänkel. Im Falle der neonazistisch motivierten Mordserie, die im November 2011 bekannt geworden ist, liegt der Fall jedoch anders. Niemand will sich dem Verdacht aussetzen, zu wenig gegen den offenkundig gewordenen Rechtsterrorismus in Deutschland zu unternehmen.

Gravierende Versäumnisse der Sicherheitsdienste

Vor diesem Hintergrund erlebte der Deutsche Bundestag am Donnerstag (26.01.2012) eine Premiere: Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der sich ein Gesamtbild zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" verschaffen soll. Im Kern geht es um die Frage, warum "so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten". Im Untersuchungsauftrag klingen gravierende Versäumnisse der Sicherheitsdienste an. So soll geklärt werden, ob die Taten der Neonazis von Bundesbehörden, auch im Zusammenwirken mit Landesbehörden, "begünstigt" oder die Aufklärung und Verfolgung "erschwert" wurden.

Ein Sicherheitsbeamter steht vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (Foto: Oliver Berg / dpa)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln erhielt keine Informationen von den Kollegen aus ThüringenBild: picture-alliance/ dpa

In der Kritik steht vor allem der Verfassungsschutz. Das Landesamt in Thüringen war dem mutmaßlichen Mörder-Trio bereits Ende der 1990er Jahre auf der Spur, verlor es aber aus ungeklärten Gründen aus dem Blick. Die nach bisherigen Erkenntnissen 2000 begonnene und 2007 endende Mordserie, der mindestens zehn Menschen mit überwiegend türkischen Wurzeln zum Opfer gefallen sind, hätte also womöglich verhindert werden können. Das Versagen der Geheimdienste ist so offensichtlich, dass die Bundesregierung schon vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses Konsequenzen gezogen hat.

Regierung hat bereits Maßnahmen ergriffen

Im Dezember 2011 wurde das "Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus" (GAR) eingerichtet, in dem zahlreiche Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammenarbeiten. Mitte Januar legte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für eine zentrale Neonazi-Datei vor, in der Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten gesammelt werden sollen. Im Unterschied zur bisher üblichen Praxis sollen die Verfassungsschutzämter der 16 Bundesländer künftig verpflichtet sein, ihre Informationen über Rechtsextremisten an das in Köln ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiterzuleiten.

Der Arbeitsraum des Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus: an einem langen Tisch sitzen zahlreiche Experten und Politiker, darunter Innenminister Hans-Peter Friedrich und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm. Im Hintergrund ein großer Bildschirm.
Das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus arbeitet bereitsBild: Reuters

Wie schlagkräftig und sinnvoll das parlamentarische Gremium ist, darüber gehen die Ansichten auseinander. Maßgebliche Befürworter waren von Anfang an die Linken und die Grünen im Deutschen Bundestag. Weil mindestens ein Viertel der Abgeordneten für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen muss, waren die beiden kleinsten Oppositionsparteien auf Unterstützung aus anderen politischen Lagern angewiesen. Nach anfänglichem Zögern schlossen sich die ebenfalls oppositionellen Sozialdemokraten (SPD) dem Wunsch an und schließlich auch die regierenden Konservativen (CDU/CSU) und Liberalen (FDP).

Obwohl nun der gesamte Deutsche Bundestag den Untersuchungsausschuss befürwortet, kann von einer gemeinsamen Strategie keine Rede sein. Taktische Überlegungen waren ausschlaggebend für den Untersuchungsauftrag einerseits und die Anzahl der Ausschussmitglieder andererseits. Die Linken konnten sich nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, in den schon bald beginnenden Sitzungen auch die gesellschaftspolitischen Ursachen für Rechtsextremismus und Neonazismus zu ergründen. Und gegen den Willen von Linken und Grünen setzten die anderen Fraktionen mit ihrer Mehrheit durch, dass der Untersuchungsausschuss aus elf Mitgliedern besteht. Es hätten auf der Basis der jeweiligen Fraktionsstärke auch acht oder 15 sein können.

Linke und Grüne fühlen sich benachteiligt

Die rothaarige Petra Pau mit schwarzer Lederjacke. (Foto: Bernd Thissen / dpa)
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) wünscht sich einen weitergehenden UntersuchungsauftragBild: picture-alliance/ dpa

Was auf den ersten Blick nach kleinkarierter Mathematik klingt, hat einen für die Arbeit des Ausschusses wichtigen Nebeneffekt. Weil Linke und Grüne jeweils nur einen Abgeordneten stellen, wird ihnen im Zweifelsfall das notwendige Quorum von 25 Prozent fehlen, um Beweisanträge stellen und Zeugen laden zu können. Hätte der Untersuchungsausschuss acht oder 15 Mitglieder, wären die beiden Oppositionsfraktionen mit ihren dann zusammen zwei von acht beziehungsweise vier von 15 Ausschussmitgliedern nicht auf die Unterstützung der anderen Abgeordneten angewiesen.

Selbst dann, wenn der wohl bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 tagende Ausschuss immer an einem Strang ziehen sollte, wird er höchstwahrscheinlich schnell an seine Grenzen stoßen. Um die bei den Neonazi-Morden fragwürdige Rolle von Verfassungsschützern der Landesämter überprüfen zu können, ist der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in der föderal organisierten Bundesrepublik auf das Wohlwollen der Länder angewiesen. Damit ist anscheinend kaum zu rechnen. Der Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann (CDU) hat auf die Zuständigkeit der Länderparlamente verwiesen, wenn es um die "parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive in den Ländern geht". So steht es in einem Brief an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Bundestages, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schuenemann (CDU) während einer Pressekonferenz in Hannover im November 2011. (Foto: Nigel Treblin / dapd)
Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann pocht auf LänderrechteBild: dapd

Hoffen auf breiten gesellschaftlichen Konsens

Der designierte Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD), hofft allerdings auf einen Sinneswandel Schünemanns. Seines Erachtens hat das Gremium ein Zugriffsrecht auf Akten und das Ladungsrecht für Zeugen, wenn es um die Kooperation zwischen Bund und Ländern geht. Abgesehen davon setzt der Sozialdemokrat beim Thema Rechtsextremismus auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Unter dem Eindruck von mindestens zehn Toten, die mutmaßlich auf das Konto von Neonazis gehen, müsse es "ein überragendes gemeinsames Interesse" aller Demokraten an Aufklärung geben.

Autor: Marcel Fürstenau
Redaktion: Arne Lichtenberg