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Elf Jahre Haft für schwedische Journalisten

27. Dezember 2011

Wegen illegaler Einreise und Unterstützung des Terrorismus sind zwei schwedische Journalisten in Äthiopien zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Schweden fordert die umgehende Freilassung der beiden Männer.

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Reporter Martin Schibbye (Foto: dpa)
Reporter Martin SchibbyeBild: picture-alliance/dpa

Ein Gericht in Addis Abeba entschied am Dienstag (27.12.2011) auf "strengen Freiheitsentzug" für Martin Schibbye und Johan Persson. Die freien Journalisten, ein Reporter und ein Fotograf, waren Anfang Juli zusammen mit Kämpfern der Rebellenorganisation Nationale Befreiungsfront von Ogaden (ONLF) festgenommen worden. Ziel der Gruppierung ist die Unabhängigkeit der Region Ogaden im Südosten Äthiopiens. Die Regierung betrachtet sie als Terroristen.

Vor knapp einer Woche waren die beiden schwedischen Staatsbürger der illegalen Einreise und der "Unterstützung des Terrorismus" schuldig gesprochen worden. Zwar haben sie eingeräumt, von Somalia aus unerlaubt nach Äthiopien eingereist zu sein und Kontakt zu den ONLF-Rebellen gehabt zu haben. Alle darüber hinausgehenden Vorwürfe, etwa dass sie den Terror unterstützt oder ein Waffentraining absolviert haben sollen, bestreiten sie jedoch.

Das Strafmaß sei für das Vergehen angebracht, sagte Richter Shemsu Sirgaga nach einem Bericht des britischen Senders BBC. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Terrorvorwürfe 13 Jahre und wegen des illegalen Grenzübertritts weitere fünfeinhalb Jahre Haft gefordert.

Reisegrund war Recherche

Fotograf Johan Persson (Foto: EPA/KONTINGENT)
Fotograf Johan PerssonBild: picture-alliance/dpa

Nach eigenen Worten stellten die Journalisten Nachforschungen über die Aktivitäten der schwedischen Ölfirma Lundin Oil in Äthiopien sowie über Menschenrechtsverletzungen an und trafen sich ausschließlich im Rahmen ihrer Recherchen mit ONLF-Anführern. Schon vor ihrem Aufenthalt in dem Land hätten sie in London und Nairobi mit Vertretern der Rebellenorganisation gesprochen.

Das Gericht meinte hingegen bei seinem Schuldspruch in der vergangenen Woche, es sei "sehr unwahrscheinlich", dass die Journalisten gemeinsam mit bewaffneten Rebellen ins Land gekommen seien, nur um dort zu recherchieren. Den äthiopischen Behörden zufolge haben ONLF-Leute die beiden von London via Kenia und Somalia ins Land gebracht. Journalisten dürfen grundsätzlich nur mit einer Sondererlaubnis in das Ogaden-Gebiet reisen.

Noch in dieser Woche wollen Schibbye und Persson entscheiden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wollen. Die schwedische Regierung kündigte eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Führung in Addis Abeba an. Die beiden Männer seien mit journalistischen Zielen unterwegs gewesen und müssten umgehend freigelassen werden, hieß es in Stockholm.

Mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen

Oberstes Bundesgericht in Addis Abeba (Foto: AP)
Oberstes Bundesgericht in Addis AbebaBild: AP

Journalistenorganisationen und Amnesty International forderten schon während des Prozesses die Freilassung. Der schwedische Journalistenverband nannte das Urteil politisch motiviert. Es gebe keine Hinweise auf terroristische Aktivitäten. Äthiopien wolle offenbar Reporter davon abhalten, über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in der Ogaden-Region zu berichten.

"Human Rights Watch" und andere Menschenrechtsorganisationen werfen der äthiopischen Regierung vor, die dortige Zivilbevölkerung gewaltsam zu unterdrücken, um die Ogaden-Befreiungsfront zu schwächen. "Reporter ohne Grenzen" erklärte, Äthiopien wende sein Anti-Terror-Gesetz missbräuchlich an. Seit Ende August wurden nach Angaben der Organisation mindestens sechs Journalisten auf Grundlage des Gesetzes strafrechtlich verfolgt, fünf von ihnen sind bereits in Haft. Nach der umstrittenen Regelung kann die Berichterstattung über Gruppen, die von der Regierung als terroristisch eingestuft werden, strafbar sein und eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben.

Autor: Thomas Grimmer (dapd, afp, rtr, dpa, epd)
Redaktion: Nicole Scherschun