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Demos auf deutschen Flughäfen erlaubt

22. Februar 2011

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Nun darf auch in Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufszentren demonstriert werden, wenn diese mehrheitlich dem Staat gehören.

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Ein Lufthansa-Pilot demonstriert am am Flughafen von Frankfurt am Main (Foto: dpa)
Er darf jetzt demonstrieren: Ein Lufthansa-Pilot streikt auf dem Frankfurter FlughafenBild: picture-alliance/dpa

Das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gilt auch auf dem Frankfurter Flughafen. Das hat das oberste deutsche Gericht am Dienstag (22.02.2011) in Karlsruhe entschieden. Damit müssen auch privatrechtliche Unternehmen wie der Flughafenbetreiber Fraport AG Demonstrationen auf ihrem Gelände erlauben, wenn sie mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören.

Demonstrantin bekam Flughafenverbot

Mit ihrer Entscheidung gaben die Richter der Verfassungsklage einer Frau statt, die 2003 in der Abflughalle des Frankfurter Airports Handzettel gegen die Abschiebung von Ausländern verteilt hatte. Die Fraport AG hatte ihr daraufhin unter Berufung auf ihr Hausrecht verboten, auf dem Flughafengelände zu demonstrieren und der Frau sogar mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gedroht, falls sie erneut "unberechtigt" dort angetroffen werde. Die Frau hatte vor den Zivilgerichten erfolglos gegen das "Flughafenverbot" geklagt.

Urteil gilt auch für viele Bahnhöfe

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Foto: dpa)
Klares Urteil: Der Richterspruch gilt auch für andere UnternehmenBild: picture-alliance/ dpa

Das Verbot des Flughafenbetreibers Fraport AG verletze die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, erklärten die Verfassungsrichter ihre Entscheidung. Nicht nur der Staat sei an die Grundrechte und ihre Umsetzung "gebunden". Dies gelte auch für alle Unternehmen, die mehrheitlich vom Staat beherrscht werden. Demnach muss auch die Fraport AG, die zu 52 Prozent vom Land Hessen und der Stadt Frankfurt kontrolliert wird, künftig Demos zulassen. Die Demonstrationsfreiheit dürfe aber eingeschränkt werden, wenn dies für die "Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebs" erforderlich sei, so das Gericht. Das Urteil ist für alle öffentlich betriebenen Unternehmen relevant, darunter auch viele Bahnhöfe, Häfen und kommunale Einkaufszentren.

Gericht sorgt für Klarheit

Die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge "Pro Asyl" begrüßte das Urteil. Mit ihm werde klargestellt, dass deutsche Flughäfen mit ihren öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen keine grundrechtsfreien Räume seien, sagte ein Vertreter der Gruppe in Frankfurt.

Die Fraport AG erklärte, es sei gut, dass das Gericht für Klarheit in einer wichtigen Rechtsfrage gesorgt habe. Das Urteil bedeute aber nicht, das nun unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden könnten. Vor allem müssten geltende Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.

Autorin: Julia Hahn (mit dpa, afp, ots)
Redaktion: Thomas Grimmer