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Folterprozess in die USA verlegt

Samira Lazarovic11. Januar 2005

Erstmals muss sich ein US-Soldat auf amerikanischem Boden wegen der Misshandlungen an Häftlingen im irakischen Gefängnis Abu Ghraib verantworten. Menschenrechtsexperten hoffen, dass mehr Licht in die Vorfälle kommt.

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Charles Graner vor Beginn seines Prozesses in Fort Hood TexasBild: AP

Der vor einem Militärgericht in Texas stehende Charles Graner gilt als Anführer jener Gruppe von Soldaten, deren auf Fotos festgehaltene Quälereien irakischer Häftlinge im vergangenen Jahr die Öffentlichkeit schockiert hatten. Graner ist wegen physischer, psychischer und sexueller Misshandlungen angeklagt.

"Keiner Schuld bewusst"

Der 36-jährige Unteroffizier plädiert auf nicht schuldig. Seine Anwälte wollen beweisen, dass er lediglich Anweisungen befolgt hat. Die Fotos, die ihn und seine Mitangeklagte Lynndie England bei den Übergriffen zeigen, belasten ihn jedoch schwer. Dem mutmaßlichen Rädelsführer der insgesamt "sieben Schurken von Abu Ghraib", wie US-Medien die angeklagten US-Soldaten nennen, drohen mehr als 24 Jahre Haft und die unehrenhafte Entlassung aus der Armee.

Lynndie England
Auch Lynndie England wird sich in Texas verantworten müssen.Bild: AP

Die 21-jährige Lynndie England wird sich ebenfalls in diesem Jahr in Texas verantworten müssen. Ihr Verfahren hatte sich verzögert, da sie im Oktober 2004 einen Sohn bekam, dessen Vater Graner sein soll.

Ortswechsel ändert nichts

Der Prozess gegen Graner hat einen langen Weg hinter sich. Nachdem die Vorverhandlungen zunächst von Bagdad nach Mannheim verlegt wurden, wird der Prozess nun im texanischen Fort Hood geführt. Nach Ansicht von Wolfgang Heinz vom deutschen Institut für Menschenrechte, hat der Ort jedoch keine Auswirkung auf die Verhandlung. In jedem Fall werde das amerikanische Militärstrafgesetz angewandt, so Heinz.

Warum der Prozessort verlegt wurde, darüber könne er nur spekulieren, erklärte Heinz. Der Wechsel von Bagdad nach Deutschland könnte noch mit Sicherheitsrisiken erklärt werden. Beim Wechsel von Deutschland in die USA würde er dagegen auf Bedenken wegen der negativen Publicity tippen. In Deutschland würde dem Prozess viel mehr Beachtung geschenkt werden. Viel wichtiger als der Ort sei jedoch Frage, ob in Abu Ghraib tatsächlich nur einige Soldaten die Beherrschung verloren haben, oder Befehle von oben befolgt wurden, so der Experte für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Antiterrorkampf.

Erste Urteile bereits gefällt

Dieser Punkt ist nach Ansicht von Heinz noch nicht geklärt, obwohl bereits erste Urteile im Folterskandal gefällt wurden. Schon im Mai 2004 wurde der Unteroffizier Jeremy Sivits von einem US-Militärgericht in Bagdad für schuldig befunden. Der 24-Jährige hatte zahlreiche Fotos von den Erniedrigungen gemacht. Weil er bereit war, gegen seine sechs Mitangeklagten auszusagen, wurde die Anklage abgemildert. Sivits erhielt eine einjährige Haftstrafe und wurde aus der Armee entlassen.

Irak: Gerichtsprozess, Folter im Abu Ghraib Gefängnis, Jeremy C. Sivits
Jeremy Sivits war der erste, der verurteilt wurde.Bild: AP

Härter fiel da das Urteil über Ivan Frederick aus. Der Stabsunteroffizier wurde in Bagdad wegen sexuellen und physischen Missbrauchs von irakischen Häftlingen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt und unehrenhaft entlassen.

Die Rechtssprechung in US-Militärprozessen

Nach US-Recht gibt es in Militärprozessen drei verschiedene Stufen, die je nach Schwere des Vergehens angesetzt werden: Das vereinfachten Kurzverfahren, das Spezialverfahren und schließlich das allgemeine Verfahren. Da Sivits keine direkte Beteiligung an der Misshandlung von Gefangenen, wohl aber die Verschwörung zur Ausübung dieser Taten vorgeworfen wurde, erhielt er ein Spezialverfahren und in dieser Kategorie die mögliche Höchststrafe. Er konnte jedoch nur wegen Fehlverhaltens, aber nicht unehrenhaft aus der Armee entlassen werden.

Anders dagegen Frederick. Er wurde in einem allgemeinen Verfahren verurteilt. In dieser dritten Kategorie können je nach Anklagepunkte längere Haftzeiten und eine unehrenhafte Entlassung verhängt werden. Im Extremfall können Verfahren auf diese Ebene sogar zur Todesstrafe führen.

Prävention wichtiger als Höhe der Strafe

Beim jetzigen Prozess um Graner hofft der Menschenrechtsexperte Heinz, dass sich der US-Kongress endlich genötigt fühlt, sich mit einer Untersuchungs-Kommission einzuschalten - auch wenn dann aufgedeckte Straftaten wieder der Militärrechtssprechung zugewiesen werden müssten.

Das System, Gefangene an geheimen Orten festzuhalten, sei weiterhin Praxis, mahnte Heinz. Es gebe weder Zahlen noch Namen. Damit bleibe die Wahrscheinlichkeit von Übergriffen groß, denn die normalen Kontrollfunktionen, wie Gerichte und Medien könnten hier nicht greifen.