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Putin unterzeichnet Gesetz über Referendum

29. Juni 2004
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Moskau, 28.6.2004, INTERFAX, russ.

Der Präsident Russlands, Wladimir Putin, hat das föderale Verfassungsgesetz "Über das Referendum in der Russischen Föderation" unterzeichnet, das von der Staatsduma am 11. Juni 2004 angenommen und vom Föderationsrat am 23. Juni 2004 gebilligt wurde. Das teilte der Pressedienst des Staatsoberhauptes am Montag (28.6.) mit. Wie Experten betonen, werden mit diesem Gesetz alle Etappen der Vorbereitung und der Durchführung eines Referendums in der Russischen Föderation – von der Initiative bis zur Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse – festgelegt.

Der Modus sieht vor, dass eine Initiativgruppe gebildet wird, die aus regionalen Untergruppen besteht, die in mehr als der Hälfte der Subjekte der Russischen Föderation gebildet werden. Für die Unterstützung der Initiative müssen mindestens 2 Millionen Unterschriften von Teilnehmern des Referendums gesammelt werden. Die Unterschriften werden von den Mitgliedern der regionalen Untergruppen in den Subjekten der Russischen Föderation gesammelt, wo diese regionale Gruppen registriert sind. Um für ein Referendum zu agitieren, können Bürger der Russischen Föderation oder politische Parteien Agitationsgruppen bilden. Agitation darf bei staatlichen und nichtstaatlichen Fernseh- und Rundfunkgesellschaften, in Zeitungen sowie in anderer Form betrieben werden. Um die öffentliche Kontrolle über den Verlauf der Abstimmung bei einem Referendum in der Russischen Föderation zu verstärken und Bilanz dessen zu ziehen, können politische Parteien, andere landesweite gesellschaftliche Vereinigungen sowie interregionale, regionale und lokale gesellschaftliche Vereinigungen Beobachter ernennen. Zu diesem Zweck sollen ferner im Internet Angaben aus den Protokollen der Ergebnisse der Abstimmung veröffentlicht werden. (...) Zum ersten Mal wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, ein Referendum zu wiederholen, wenn die Verletzungen, zu denen es bei der Abstimmung und bei der Stimmenauszählung gekommen ist, nicht wahrheitstreu die Willensbekundung der Bürger festlegen lassen. (lr)