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Schaar warnt vor "Lobbydruck" bei Datenschutz

21. April 2009

Die Serie von Datenschutz-Skandalen in Deutschland reißt nicht ab. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar wirft der Bundesregierung in seinem jüngsten Jahresbericht vor, zu lange zu zögern.

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Peter Schaar mit Manuskript(Foto: AP)
Mahner und Warner: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter SchaarBild: picture-alliance/ dpa

Für Peter Schaar sind die jüngsten Datenschutzskandale nur die "Spitze des Eisbergs". Der Datenschutzbeauftragte sieht daher einen weiteren Handlungsbedarf und macht konkrete Vorschläge. Insbesondere müsse das sogenannte "Listenprivileg" wegfallen, das heißt in Zukunft solle der Betroffene einwilligen müssen, dass seine Daten weitergegeben werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist allerdings noch nicht verabschiedet. Schaar befürchtet, dass "Lobbyinteressen" neue Gesetze auf die lange Bank schieben könnten.

Auch ein Arbeitnehmerschutzgesetz müsse kommen. Schaar räumt aber ein, dass der Schutz von Arbeitnehmern nicht einfach sei. Im Arbeitsverhältnis sei man sehr ungeschützt, da es zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein "klares Machtgefälle" gebe. Aber natürlich dürfe es nicht zulässig sein, dass Unternehmen wie zum Beispiel die Bahn Mitarbeiter ausforschen lassen, um Informanten der Medien zu finden oder Korruptionsfälle zu entdecken. Aber dies könne nicht nur durch Gesetze verhindert werden. Schaar sieht da auch ein Versagen des betrieblichen Datenschutzes.

Schaar kritisiert Staat im Umgang mit Daten

Vorhängeschloß und CD/DVD, Symboldbild Datenschutz
Ein Vorhängeschloss allein ist heutzutage völlig unzureichend für den Schutz von DatenBild: Bilderbox

Der Discounter Lidl, Airbus Deutschland, Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom, Daimler und zuletzt etwa die Drogeriekette Müller: Bei den Datenschutzskandalen der vergangenen Monate sind deutsche Unternehmen in den Blickpunkt gerückt. Aber Schaar kritisierte auch den Staat wegen des Umgangs mit Daten von Bürgern. Der Beauftragte forderte vor allem eine Überprüfung der Maßnahmen, die nach den Terroranschlägen in New York im Jahr 2001 beschlossen worden sind. "Da ist aus meiner Sicht viel zu viel an Bürgerrechten eingeschränkt worden", so Schaar.

Verbraucher müssen bei Datenweitergabe aufpassen

Wie schon häufig in der Vergangenheit warnte Schaar erneut vor einer zu sorglosen Weitergabe der eigenen Daten beim Einkaufen mit Kundenkarten und im Internet. Er äußerte sich auch zu den von der Bundesregierung geplanten Internetsperren zur Einschränkung des Zugangs zu kinderpornografischen Seiten. Dies hält er für datenschutzrechtlich unbedenklich, soweit dabei keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben würden.

(La/det/SC/epd/ap/dpa)