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Sarajewo legt Finanzquellen von mutmaßlichen Kriegsverbrechern still

9. März 2006

Das Parlament von Bosnien-Herzegowina hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem das Vermögen von Personen blockiert wird, die vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal angeklagt sind. Dies betrifft auch Helfer der Angeklagten.

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Sind nun auch ihre Geldquellen erschöpft?Bild: dpa

Immer wieder zweifelt die EU daran, dass die Staaten des ehemaligen Jugoslawien in vollem Umfang mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag (ICTY) zusammenarbeiten. Nun hat das Parlament von Bosnien Herzegowina ein Gesetz verabschiedet, das die Bereitschaft Sarajewos zur vollen Kooperation unterstreichen soll. Unklar ist dagegen, warum ein solches Gesetz erst ganze zehn Jahre nach den ersten Anklageerhebungen wegen Kriegsverbrechen verabschiedet wurde.

Vermögen bereits blockiert

Laut dem neuen Gesetz wird das Vermögen von ICTY-Angeklagten und ihrer Helfer eingefroren, wenn ein Gerichtsbeschluss dazu vorliegt. Inzwischen haben Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina das Vermögen von rund 50 Personen blockiert – sowohl von ICTY-Angeklagten als auch das von Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie zum Netzwerk ihrer Helfer gehören. Momcilo Novakovic, Abgeordneter im bosnisch-herzegowinischen Parlament, erklärt das Verfahren, nach dem das Vermögen von ICTY-Angeklagten eingefroren wird: "Die Staatsanwaltschaft muss zunächst ein entsprechendes Verfahren einleiten. Das Gericht urteilt und aufgrund von erwiesenen Tatsachen, dass jemand das Netzwerk der Helfer unterstützt oder ihm angehört, kann es darüber entscheiden, wie über das Vermögen verfügt wird."

Existenz der Angehörigen gesichert

Dem neuen Gesetz zufolge kann die Blockade eines Teils des Vermögens aufgehoben werden, wenn es für eine ärztliche Behandlung, die Schulbildung der Kinder oder für den Grundbedarf der Familienangehörigen des Angeklagten oder ihrer Helfer verwendet wird. Mirsad Ceman, Abgeordneter im Parlament von Bosnien-Herzegowina, sagte: "Das Gesetz berücksichtigt auch den Fall, dass die Familien der Angeklagten, die flüchtig sind, in angemessenem Maße von einer vollkommenen Blockade ihrer Finanzmittel ausgenommen werden. Das heißt also, der Bedarf der Familie soll berücksichtigt werden."

Auf freiem Fuß befinden sich nur noch vier ICTY-Angeklagte aus Bosnien-Herzegowina: Radovan Karadzic, Ratko Mladic, der Polizeichef in Banja Luka im Krieg, Stojan Zupljanin und Mladics Stellvertreter Zdravko Tolimir.

Zoran Pirolic, Sarajewo
DW-RADIO/Bosnisch, 8.3.2006, Fokus Ost-Südost