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VW-Gesetz bleibt umstritten

9. September 2008

Der Bundesregierung steht voraussichtlich eine erneute Klage wegen des Volkswagen-Gesetzes bevor. Die Sonderrechte des Großaktionärs Niedersachsen seien rechtswidrig, wie EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy meint.

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VW-Emblem (Quelle: AP)
Das VW-Gesetz, das dem Land Niedersachen, dem Standort von VW, Sonderrechte zuweist, ist heiß umstrittenBild: AP

McCreevy habe vor, die Bundesregierung wegen dieser Sonderrechte ein zweites Mal vor Gericht zu bringen, wie sein Sprecher Oliver Drewes in Brüssel mitteilte. Er wolle auch den übrigen 26 Kommissionsmitgliedern die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) empfehlen.

EU-Kommission: Bundesregierung missachtet EuGH-Urteil

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte die Kommission Klage beim EuGH eingereicht. Der erklärte das ursprüngliche VW-Gesetz von 1960 für europarechtswidrig. Die Bundesregierung will aber Teile des Gesetzes retten und interpretiert das EuGH-Urteil anders, als die EU-Kommission. Das Bundeskabinett hält deswegen an einer Sonderregel des VW-Gesetzes fest, wonach mehr als 80 Prozent der Stimmen für wichtige Beschlüsse in der Hauptversammlung bei VW notwendig sind.

Das Land Niedersachsen, in dessen Besitz rund 20 Prozent der Aktien sind, hat somit eine Sperrminorität und kann dafür sorgen, das Volkswagen ein eigenständiges Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen bleibt. Der EU sind diese Sonderrechte für das Bundesland jedoch ein Dorn im Auge. Die Kommission wirft der Bundesregierung vor, mit dem Festhalten an der 80-Prozent-Hürde das EuGH-Urteil zu missachten. Nach dem allgemeinen Aktiengesetz ist für wichtige Beschlüsse nur eine Dreiviertelmehrheit nötig.

IG Metall und der VW-Betriebsrat begrüßen hingegen den von der Bundesregierung im Mai verabschiedeten Entwurf für ein geändertes VW-Gesetz. Sie sehen in ihm eine Möglichkeit, Arbeitsplatzverlust und Standortverlagerung zu vermeiden. Zudem sichert auch das neue VW-Gesetz den Arbeitsnehmervertretern im Aufsichtsrat bei Standortentscheidungen ein Vetorecht zu. Die IG Metall werde für den Erhalt des Gesetzes kämpfen, sagte Gewerkschaftsvorsitzender Berthold Huber am Dienstag (9.9.2008) in Frankfurt.

VW-Arbeiter kündigen Demonstration an

Bundeswirtschaftminister Michael Glos (Quelle: AP)
Bundeswirtschaftsminister Glos hält das VW-Gesetz für überflüssigBild: AP

Hauptaktionär Porsche käme die Klage nur Recht. Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ist der Meinung, dass ein VW-Gesetz nicht notwendig ist. Unternehmenssprecher Albrecht Bamler sagte am Dienstag (9.9.2008) in Stuttgart: "Das ist durchaus in unserem Sinne. Nach Lage der Dinge musste man davon ausgehen, dass die EU-Kommission wieder Klage einreicht."

Mit einer großen Demonstration wollen die VW-Arbeiter jedoch Großaktionär Porsche vor einer Beschneidung ihrer Rechte warnen. Voraussichtlich 30.000 Beschäftigte werden während einer VW-Aufsichtsratssitzung am Freitag (12.9.2008) für rund eine Stunde die Arbeit niederlegen. Die Arbeiter wollen mit der Demo signalisieren, dass sie einen Erhalt der staatlichen Sonderrechte bei VW fordern, die Porsche, mit 31 Prozent größter Anteilseigner, so schnell wie möglich abschaffen will. (dsc)