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Neuer Berlusconi-Prozess

13. März 2007

Der frühere italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi steht mal wieder vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm diesmal vor, seinem Anwalt Geld für Falschaussagen bezahlt zu haben.

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Silvio Berlusconi, Quelle: AP
Silvio Berlusconi schon wieder vor Gericht (Archivfoto, 2006)Bild: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Berlusconi und sein britischer Anwalt David Mills sind beide nicht zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag (13.3.07) erschienen. Sie haben die Korrutionsvorwürfe zurückgewiesen. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren.

Die italienische Staatsanwaltschaft sagt, Berlusconi habe Mills im Jahr 1997 600.000 Dollar (rund 456.000 Euro) bezahlt, damit dieser in Prozessen gegen Berlusconis Medienkonzern Mediaset Falschaussagen macht. Mills ist der Ehemann der britischen Kulturministerin Tessa Jowell, lebt aber von ihr getrennt.

146 Zeugen

Die Anwälte des Ex-Regierungschefs hätten 63 Zeugen zur Entlastung vorgeladen, Mills Verteidigung 83, berichteten italienische Medien. Einer der Zeugen sei der Chef des Formel-1-Rennstalls Renault, Flavio Briatore.

Sollte sich der Prozess bis zum Jahr 2008 hinziehen, würden die Angeklagten jedoch erneut von den verkürzten Verjährungsvorschriften profitieren, die Berlusconi als Regierungschef durchgesetzt hatte.

Gefängnisstrafe bisher abgewehrt

Bereits seit November 2006 müssen sich Berlusconi und Mills in einem anderen Prozess wegen Betrugs und Unterschlagung beim Kauf von Filmrechten für Mediaset in den 90er-Jahren verantworten. Dem Medienunternehmer und einem Dutzend Mitangeklagten, darunter Mediaset-Präsident Fedele Confalonieri, wird unter anderem Bilanzfälschung und Steuerbetrug vorgeworfen.

In den vergangenen Jahren liefen zeitweise ein halbes Dutzend Verfahren gegen Berlusconi, die zwei Mal in erster Instanz mit Gefängnisstrafen endeten. Allerdings konnte Berlusconi eine endgültige Verurteilung in höheren Instanzen immer wieder abwenden. Einige Verfahren wurden komplett eingestellt, einige endeten mit Freispruch, andere mutmaßliche Straftaten gelten als verjährt. (kas)