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Kommentar: FIFA-Schlappe zum WM-Markenschutz

Martin Schülke28. April 2006

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Fußball-Weltverband FIFA im Streit um die exklusive Vermarktung der WM eine herbe Niederlage beschert. Eine absolut nachvollziehbare Entscheidung, wie Martin Schülke findet.

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Niederlage vor Gericht: Keine lachenden Gesichter bei der FIFABild: AP

"Die Fußballweltmeisterschaft könne ebenso wenig als Marke geschützt werden wie Weihnachten und Ostern", argumentierte der Anwalt der Kläger und bekam Recht. Was war passiert?

Der Weltfußballverband FIFA hatte sich den Begriff "Fußball WM 2006" schützen lassen, um seine 15 internationalen und sechs nationalen WM-Sponsoren zu schützen. Dagegen hatte unter anderem der Süßwarenhersteller Ferrero geklagt.

Ohrfeige für die FIFA

Am Donnerstag (27.4.2006) nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Markenschutz abgelehnt und der FIFA damit eine schallende Ohrfeige verpasst.

Dabei bestätigt die Entscheidung im Grunde nur das, was dem ganz normalen Fan bereits der gesunde Menschenverstand sagt. Nämlich, dass der Begriff "Fußball WM 2006" keine Marke ist, die man vor dem Zugriff anderer juristisch schützen kann, sondern schlichtweg eine Beschreibung und nach den Worten des Karlsruher Gerichts eine "sprachübliche Bezeichnung" für das bevorstehende Fußball-Großereignis darstellt.

Exklusivität dahin

Was sind die Konsequenzen des Urteils? Müssen die offiziellen WM-Sponsoren nun um ihre Pfründe fürchten und werden massiv Geld verlieren? Klar ist die Exklusivität der Sponsoren dahin, weltweit oder auf nationaler Ebene in ihren Produktgruppen mit dem Begriff exklusiv werben zu können. Immerhin haben diese zusammen etwa 750 Millionen Euro dafür ausgegeben.

Andererseits wird es wohl kaum Unternehmen geben, die wenige Wochen vor Beginn der WM noch eine groß angelegte Werbekampagne lostreten werden können.

Gleichwohl steht es nun jeder Firma frei, mit dem Begriff "Fußball WM 2006" eigene Waren und Dienstleistungen anzupreisen. Verständlich, dass da die FIFA ob der Gerichtsentscheidung von keinem guten Signal sprach.

Genugtuung wegen Urteil

Verstehen kann man aber auch all diejenigen, die dieses Urteil mit Genugtuung aufnehmen. Denn ein Aspekt ist hierbei nicht zu unterschätzen: der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die FIFA zwar konkret nur beim Markenschutz in die Schranken verwiesen. Mit seiner Entscheidung hat er aber zugleich signalisiert, dass es auch für die FIFA keinen Freischein in Punkto Gängelei gibt.

Nach all dem Gezänk um das Prozedere beim WM-Ticketverkauf, dem jüngsten Rechtsstreit um die Übertragbarkeit der Karten und dem rigorosen Vermarkten der Fußball-Weltmeisterschaft insgesamt, bekam der geneigte Fan mehr und mehr das Gefühl, dass es der FIFA weniger um die Veranstaltung eines freudigen, bunten und weltoffenen Turniers geht, bei dem Fußballbegeisterte aus vielen Nationen zusammen kommen, sondern um pure Geschäftemacherei. So viel Geld wie möglich mit der WM zu machen, das ist die Botschaft, die von dem Gebaren der FIFA ausgeht.

Der Bundesgerichtshof hat dem nun mit seinem Markenschutzurteil zumindest teilweise einen Riegel vorgeschoben, Und das ist gut so.