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Deutschland verstößt gegen Naturschutzpflichten

21. September 2023

Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Urteil, dass die Bundesrepublik eine EU-Richtlinie zum Schutz von Lebensräumen und Tieren nicht befolgt hat. Geklagt hatte die EU-Kommission.

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Deutschland | Morgenstimmung in der Elbaue bei Darchau im UNESCO Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe
Die Elbaue bei Darchau ist bereits ein geschütztes Gebiet in DeutschlandBild: Markus Beck/imageBROKER/picture alliance

Deutschland habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Jetzt drohen hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen.

Hintergrund ist die Umsetzung einer Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Deutschland hat nach Ansicht der Brüssler Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt. Deshalb zog die Behörde 2021 vor den EuGH.

Kein Plan für die Erhaltung von Lebensräumen

Die Richter gaben der EU-Kommission nun größtenteils Recht. Deutschland habe 88 der 4606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen.

Außerdem seien für 737 der 4606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es im Urteil. Die restlichen Rügen der Kommission wies der Gerichtshof jedoch zurück.

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Dringender Nachholbedarf

Der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu) in Deutschland, Jörg-Andreas Krüger, sagte, Deutschland müsse nun dringend nachlegen. Das Urteil bestätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien.

Das europäische Recht sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bestimmte Bereiche als Schutzgebiete ausweisen und Ziele und Maßnahmen festlegen, um die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Der EuGH stellte bereits mehrmals Verstöße von Ländern gegen den Naturschutz fest.

2019 und 2020 entschied er, dass Portugal und Griechenland ihre Pflichten in dem Bereich verletzt hätten. Im Juni 2022 erklärte der EuGH, dass die Slowakei mehr für den Schutz von Auerhühnern tun müsse.

uh/hf (dpa, afp)