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Cannabisverbot an deutschen Bahnhöfen geplant

20. April 2024

Erwachsene in Deutschland dürfen seit dem 1. April Cannabis rauchen. Ausgenommen sind beispielsweise Zonen um Spielplätze und Schulen - und bald auch Bahnhöfe.

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Bahnhöfe Deutschland | München Hauptbahnhof
Rauchfreies Reisen: Fahrgäste am Münchner Hauptbahnhof (Archivbild)Bild: Lennart Preiss/dpa/picture alliance

Die Deutsche Bahn will den Konsum von Cannabis an Bahnhöfen weitgehend verbieten. "Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen", sagte eine Unternehmenssprecherin der Zeitung "Bild am Sonntag". Einzige Ausnahme des Verbots sei der Konsum aus medizinischen Gründen. Dieser sei bereits jetzt gestattet und bleibe auch weiterhin erlaubt.

Der Fahrplan für die Änderungen:

  • Schon ab kommender Woche werden bundesweit entsprechende Info-Plakate an allen Bahnhöfen ausgehängt.
  • In rund vier Wochen soll eine angepasste Fassung der Hausordnung vorliegen und rechtsgültig sein.
  • Ab Juni will die Bahn Verstöße verfolgen.

Zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen, so die Sprecherin.

Seit 2007 gilt ein generelles Rauchverbot an deutschen Bahnhöfen. Seither ist das Rauchen nur noch in eigens gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Cannabis zu konsumieren soll aber auch dort untersagt sein. Laut Bahn gibt es solche Raucherbereiche in 400 der insgesamt 5400 Bahnhöfe.

Bayern | Cannabis-Verbot im Oktoberfest
Rauch: ja - (Cannabis-)Rauchen: nein - Böllerschützen am letzten Tag des Oktoberfests in München (Archivbild)Bild: Matthias Schrader/AP Photo/picture alliance

Kein Joint auf dem Oktoberfest

Der Bundestag hatte Ende März den Konsum der Droge Cannabis, die aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird, unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Seit dem 1. April ist das Rauchen von Joints für Erwachsene legal. Einschränkungen gibt es aber für bestimmte öffentliche Bereiche - etwa Volksfeste und Biergärten in Bayern - und in Gegenwart von Kindern.

Mit Blick auf den Straßenverkehr will die Ampel-Koalition einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC festlegen, der nicht überschritten werden darf. Bisher liegt erst ein Entwurf vor, der diese Schwelle bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut ansetzt.

jj/gri (dpa, epd)