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Auf dem Prüfstand - Bundesverfassungsgericht verhandelt Massenklage gegen die Speicherung von Verbindungsdaten

Michael Bär15. Dezember 2009

Der Name ist sperrig, das Gesetz eigentlich simpel: die Vorratsdaten-speicherung in Deutschland. Wer mit wem telefoniert, wer wem von wo eine SMS schickt oder wer welche Seiten im Internet aufruft - nicht die Inhalte, aber alle diese Verbindungsdaten werden ein halbes Jahr lang gespeichert. Die Polizei erhofft sich dadurch eine leichtere Strafverfolgung. Unverhältnismäßig sei dieser Eingriff in die Grundrechte, monieren zehntausende Bürger und haben Klage eingereicht - jetzt verhandelt das Bundesverfassungsgericht.

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